hib-Meldung
302/2004
Stand: 06.12.2004
Regierung: Entlastung der Kommunen dient dem Ausbau der Kinderbetreuung
15/4202) zur Finanzierung der Kinderbetreuung.
Im kommenden Jahr würden die Kommunen aufgrund der
Gemeindefinanzreform um 5,54 Milliarden Euro entlastet. Durch die
Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 und die
Koch-Steinbrück-Initiative komme es zu weiteren Entlastungen
von 1,06 Milliarden Euro. Somit belaufe sich das Entlastungsvolumen
für die Kommunen im kommenden Jahr auf 6,6 Millionen Euro. Die
Belastungen der Kommunen für die Übernahme der Wohnkosten
der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften betragen
demgegenüber 10,98 Milliarden Euro, wie es in der Antwort
heißt. Dem stünden Entlastungen der Kommunen durch den
Wegfall der Sozialhilfeausgaben für Erwerbsfähige in
Höhe von 9,47 Milliarden Euro gegenüber. Zusätzlich
würden sich Entlastungen von 810 Millionen Euro als Summe aus
den Minderausgaben der Länder beim Wohngeld und bei den
Eingliederungsleistungen und den Mehrausgaben der Kommunen für
psychosoziale Betreuung ergeben. Unter dem Strich werde sich der
Bund an den Wohnkosten im Umfang von 3,2 Milliarden Euro
beteiligen, was einer Quote von 29,1 Prozent entspreche, um so die
gesetzlich festgelegte Nettoentlastung der Kommunen von 2,5
Milliarden Euro sicherzustellen. Die Belastung durch das
Tagesbetreuungsausbaugesetz beziffert die Regierung für das
Jahr 2005 auf 621 Millionen Euro. Sie werde sich bis 2011 auf 1,7
Milliarden Euro steigern. Angesichts dieser Daten, so die Regierung
weiter, bleibe den Kreisen und kreisfreien Städten der
notwendige Handlungsspielraum, um den Ausbau voranzutreiben. Die
Regierung weist darauf hin, dass das Tagesbetreuungsausbaugesetz
keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder
unter drei Jahren enthält. Für die Betroffenen gebe es
daher keine Möglichkeit, einen Betreuungsplatz einzuklagen.
Sind Betreuungsplätze vorhanden, so hätten die Eltern die
Möglichkeit, für ihr Kind eine "gleichmäßige
und fehlerfreie Ermessensausübung" bei der Vergabe der
Plätze einzuklagen. Wenn Eltern oder Alleinerziehenden, welche
die Kriterien für einen Mindestbedarf erfüllen, kein
Betreuungsplatz angeboten werde, hätten sie auch die
Möglichkeit, Aufsichtsbeschwerde bei der für die
Kommunalaufsicht zuständigen Landesbehörde
einzulegen.
Berlin: (hib/VOM) Die finanzielle Entlastung der Kommunen soll
deren Investitionskraft stärken und dem Ausbau der
Kinderbetreuung zugute kommen, schreibt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (154317) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_302/03