hib-Meldung
304/2004
Stand: 08.12.2004
FDP fordert Erlaubnis für höheres Fahrzeuggesamtgewicht beim Holztransport
15/4431) aus. Während in Deutschland das
zulässige Gewicht für einen Lastzug im
Holztransportgewerbe 40 Tonnen betrage, dürften in Schweden
und in Finnland sechsachsige Schlepper bis zu 60 Tonnen Gewicht
transportieren. Auch in Österreich läge das
zulässige Gesamtgewicht beim Holztransport mit 44 Tonnen sowie
in Frankreich mit 52 Tonnen über der hierzulande erlaubten
Nutzlast. Da die Transportkosten etwa ein Drittel der Gesamtkosten
bei der Bereitstellung von Holz ausmachten, stellten die hiesigen
Regelungen nach Ansicht der FDP eine Wettbewerbsverzerrung dar. Die
Liberalen möchten, dass im Beschaffungsumfeld der Betriebe
künftig auch Fahrzeuge zugelassen werden, die ein höheres
Fahrzeuggesamtgewicht aufweisen. Die Fraktion verlangt von der
Bundesregierung darüber hinaus, den jährlich abgegebenen
Waldzustandsbericht durch einen umfassenden Bericht über den
Zustand der Waldböden in Deutschland zu ersetzen. Dieser
sollte detaillierte Angaben zur Qualität des Grundwassers
machen und über Veränderungen der Waldböden in
Zusammenhang mit der vom Menschen verursachten Schadstoffbelastung
informieren. Über den Zustand der Baumkronen möchten die
Liberalen alle fünf Jahre unterrichtet werden. Zur
Begründung heißt es, dem Waldzustandsbericht aus dem
Jahr 2003 zufolge schlügen sich in dem Kronenzustand der
Bäume vielfältige Umwelteinflüsse nieder. Sie
ließen nicht eindeutig auf die Ursachen für den
Waldzustand schließen. Die Liberalen nehmen in ihren
Ausführungen Bezug auf die jüngste Waldschadensinventur
der Bundesregierung. Presseberichten zufolge soll der Anteil der am
meisten geschädigten Bäume in diesem Jahr 31 Prozent
betragen gegenüber 23 Prozent im Jahr 2003.
Berlin: (hib/SAS) Für eine europaweit einheitliche Regelung
beim Fahrzeuggesamtgewicht sowie ein höheres Gewicht der im
Holztransportgewerbe eingesetzten Schlepper in Deutschland spricht
sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/03