hib-Meldung
306/2004
Stand: 10.12.2004
Experten äußern sich zu einem Wahlrecht von Geburt an
15/1544) erörtern. Der Leitgedanke des
Antrages ist der so genannte Generationenvertrag, wonach Kindern
und den sie großziehenden Eltern ein ihrer Bedeutung für
die Zukunft der Gesellschaft angemessener Stellenwert
eingeräumt werden soll. Darin heißt es, wer Kindern und
Jugendlichen das Wahlrecht grundsätzlich weiter vorenthalte,
stelle einerseits die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger
in Frage und leiste andererseits einer Politik Vorschub, die zu
einer Verlagerung von Lasten auf die nächste Generation
tendiert. Zu den eingeladenen Sachverständigen gehören
Professor Günter Frankenberg von der Goethe-Universität
in Frankfurt am Main, Professor Eckhard Jesse von der Technischen
Universität Chemnitz, Professor Paul Kirchhof vom Institut
für Finanz- und Steuerrecht in Heidelberg, Professor Hans
Meyer von der Humboldt-Universität in Berlin, Albin Nees,
Präsident des Deutschen Familienverbandes in Dresden,
Professor Matthias Pechstein von der Europa-Universität
Viadrina in Frankfurt an der Oder sowie Lore-Maria Peschel-Gutzeit,
Rechtsanwältin aus Berlin. Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr
im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.900 (Europasaal) und soll bis etwa
16 Uhr dauern.
Berlin: (hib/WOL) In einem öffentlichen Fachgespräch
werden am Montag, dem 13. Dezember, sieben Sachverständige im
Innenausschuss die Initiative einzelner Abgeordneten aller
Bundestagsfraktionen zu "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht
von Geburt an" (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_306/01