hib-Meldung
306/2004
Stand: 10.12.2004
Im Bundestag notiert: Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen Pflegeversicherung
15/4375). Das Bundesverfassungsgericht hatte
damals dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2004 eine Neuregelung
zu treffen, weil es mit dem Grundgesetz unvereinbar sei, dass
Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und
erziehen, einen gleich hohen Beitrag zahlen müssen wie
kinderlose Mitglieder. Die Regierung weist auf das vom Bundestag
verabschiedete Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung
im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (
15/3671) hin, aufgrund dessen kinderlose
Pflegeversicherte ab 2005 einen um 0,25 Beitragssatzpunkte
höheren Beitrag zahlen müssen. Die Regierung prüft
in dem Bericht auch die Auswirkungen des Urteils auf die anderen
Zweige der Sozialversicherung und kommt zu dem Ergebnis, dass
entsprechende Konsequenzen dort nicht zu ziehen sind.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Bericht zur
Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen
Pflegeversicherung vom 3. April 2001 für andere Zweige der
Sozialversicherung vorgelegt (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_306/06