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307/2004
Stand: 13.12.2004
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"Wahlrecht von Geburt an" als "symbolische politische Initiative" begrüßt

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/WOL) Begrüßt haben die Sachverständigen am Montagnachmittag im Innenausschuss die fraktionsübergreifende Initiative einzelner Abgeordneter zu "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" ( 15/1544). Das geht aus den schriftlichen Stellungnahmen zu der Anhörung hervor, die um 14 Uhr begonnen hat. So erklärte Professor Eckhard Jesse von der Technischen Universität Chemnitz in seiner schriftlichen Stellungnahme, das Anliegen verdiene Anerkennung und bedürfe der Unterstützung. Jesse legt dar, zahlreiche Argumente gegen ein Familienwahlrecht seien "an den Haaren herbeigezogen und leicht widerlegbar". Die Einwände gingen jedoch am Kern der Sache vorbei, denn das gravierende demographische Problem - wonach es heute ein Drittel weniger Jugendliche unter 18 Jahren gibt als im Jahr 1950 - werde sich künftig noch verschärfen. Mit der vorgelegten Initiative werde das Angestrebte nicht erreicht. Es bedürfe vielmehr einer besseren Familienpolitik und stärkerer Anreize, damit die Deutschen mehr Kinder bekommen. Auch in der Stellungnahme von Professor Günter Frankenberg von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main wird der gemeinsame Antrag als "symbolische politische Initiative" und als Zeichen begrüßt, über die politische und rechtliche Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Familien im Einzelnen nachzudenken. Frankenberg stellt aber klar, es gebe gegen ein verdecktes originäres Elternwahlrecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Er kommt zu dem Schluss: "Unterhalb der Schwelle einer konstitutionellen Revolution ist die Einführung eines verdeckt originären Elternwahlrechts, also eines Pluralwahlrechts zur Privilegierung von Eltern mit Kindern, nicht zu haben". Ausdrücklich unterstützt der Deutschen Familienverband die Initiative. Dies biete die Chance über Parteigrenzen hinweg und ohne Tabus eine politische Entscheidungsfindung zur Verwirklichung einer angemessenen politischen Beteiligung von Familien und zur Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen zu diskutieren. Obwohl das Grundgesetz die Familie unter besonderen Schutz stelle, hätten sich die Lebensverhältnisse der Familien in den letzten Jahrzehnten im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung kontinuierlich verschlechtert - ohne Aussicht auf Besserung. Da sich in einer Demokratie politische Entscheidungen nicht nur an Sachüberlegungen sondern auch an der Wählerwirksamkeit orientierten, sei ein "Wahlrecht von Geburt an" zwar keine Garantie für eine bessere Familienpolitik - Kinder und ihre Eltern würden aber zu einem Wählerpotential, das keine Partei vernachlässigen könne. Auf konkrete Fälle bezieht sich Lore-Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin und ehemalige Senatorin aus Berlin in ihrer Stellungnahme und kritisiert eine Unlogik der Vorgaben. Sie geht dabei auch auf die Widersprüche im Grundgesetz ein, wonach zwar "alle Gewalt vom Volke ausgeht", die Verfassung aber das Recht zur Wahl sowohl pauschal (bei Jugendlichen), als auch individuell (bei Straftätern), einschränke. Weiter führt Peschel-Gutzeit historische Entwicklungen an, wie die bayrische Verfassung von 1818 (nur für "besitzende Männer ab 30 Jahren") oder die Weimarer Verfassung mit der erstmaligen Wahlberechtigung von Frauen. Auch auf "Brüche" zwischen Volljährigkeit mit 21 Jahren im Unterschied zum Wahlalter mit 18 Jahren verweist sie mit dem Hinweis, die deutsche Realität mit der anderer EU-Demokratien zu vergleichen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_307/01
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