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307/2004
Stand: 13.12.2004
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Datenschutz beim Arbeitslosengeld II einhalten

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach dem Datenschutz im Zusammenhang mit der "Grundsicherung für Arbeitsuchende", dem so genannten Arbeitsgeld II, erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/4456). Seit Juli hätten die 2,2 Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe von der Bundesagentur für Arbeit Antragsvordrucke erhalten, schreiben die Abgeordneten. Im Oktober hätten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dann festgestellt, dass es bei der Umsetzung zu datenschutzrechtlichen Mängeln gekommen sei. Hauptkritikpunkt seien der Antragsvordruck für Arbeitslosengeld II und die Leistungsberechnungs-Software A2LL gewesen. Beim Vordruck bestünden Bedenken, ob die Informationen wirklich erforderlich seien, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld II festzustellen. Die Software erlaube den Mitarbeitern der Ämter einen uneingeschränkten Zugriff auf alle Daten des Antrages. Die FDP will wissen, ob die Regierung das Datenschutzniveau beim Antragsvordruck für ausreichend hält, ob der Antrag überarbeitet werden soll und wie sichergestellt werden kann, dass zum Beispiel Arbeitgeber oder Banken nichts über personenbezogene Daten erfahren.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_307/03
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