hib-Meldung
316/2004
Stand: 20.12.2004
Union fordert Gesetz über Entschädigungsansprüche von Bahnkunden
15/4504) fordert sie eine verbindliche
Festschreibung von Entschädigungsansprüchen von
Reisenden, die prinzipiell für alle öffentlichen
Verkehrsträger gelten sollen. In ihren Augen ist eine
freiwillige Selbstverpflichtung, wie sie die Deutsche Bahn AG
eingegangen ist, nicht mehr zeitgemäß. Sie reiche auch
deshalb nicht aus, weil sie sich nur auf den Fernverkehr beziehe
und auch dort nur in Form eines Reisegutscheins die Kunden bei
Verspätungen entschädige. Die Union befürchtet, dass
eine entsprechende Kulanzregelung jederzeit durch Änderung der
Geschäftsbedingungen wieder rückgängig gemacht
werden könne. Außerdem sei der Kunde gezwungen, mit
diesem Gutschein wiederum ein reguläres Bahnticket zu
erwerben. Damit entfalle für ihn die Möglichkeit,
vergünstigte Fahrscheine über das Internet zu
beziehen.
Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion sieht die Bundesregierung in
der Verantwortung, dem Bundestag klare gesetzliche Regelungen
für Entschädigungsansprüche von Reisenden
vorzulegen, wenn sich öffentliche Verkehrsträger
verspäten oder ausfallen. In ihrem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/01