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317/2004
Stand: 21.12.2004
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"Rentenversicherungsbeitrag mittelfristig bei 19,5 Prozent stabilisiert"

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Mittelfristig wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 19,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte stabilisiert. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2004 ( 15/4498), den sie zusammen mit dem Gutachten des Sozialbeirats vorgelegt hat. Bis zum Jahr 2018 werde der Beitragssatz voraussichtlich nicht den Schwellenwert von 20 Prozent überschreiten. Allerdings mache die Entwicklung des Sicherungsniveaus vor Steuern deutlich, dass die gesetzliche Rente zwar die verlässliche Säule der Altersvorsorge bleibe, künftig aber allein nicht ausreiche, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzusetzen. Durch die Einführung der Riester-Rente und die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge seien deshalb bereits vor drei Jahren die Weichen für eine stärkere private Vorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt worden. Durch das Alterseinkünftegesetz sei schrittweise die nachgelagerte Rentenbesteuerung eingeführt worden. Die Beiträge würden bis 2025 vollständig steuerfrei gestellt, die Renten bis 2040 allmählich in vollem Umfang steuerpflichtig. Dadurch würden die Beschäftigten während ihres Arbeitslebens entlastet.

Bei dem aktuellen Beitragssatz von 19,5 Prozent werde die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung von 7,5 Milliarden Euro Ende vergangenen Jahres voraussichtlich auf 4,4 Milliarden Euro Ende dieses Jahres zurückgehen und damit um rund 1,2 Milliarden Euro über dem Mindestwert liegen. Zu dieser Entwicklung trage bei, dass die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ihre Mehrheitsbeteiligung an der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) für 2,12 Milliarden Euro verkauft habe. Damit sei der Nachhaltigkeitsrücklage ein über den Buchwert der GAGFAH hinausgehender Teil des Verkaufserlöses in Höhe von 484 Millionen Euro zugeführt worden. Die Nachhaltigkeitsrücklage werde 2005 voraussichtlich auf ein Fünftel einer Monatsausgabe der Rentenversicherung sinken und dann bis 2008 auf knapp eine halbe Monatsausgabe ansteigen.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, entfielen von den rund 1,41 Millionen neuen Rentenbeziehern des Jahres 2003 71 Prozent auf Versichertenrenten wegen Alters und verminderter Erwerbsfähigkeit, 23,5 Prozent auf Witwen- und Witwerrenten und 5,4 Prozent auf Waisenrenten. Im letzten Jahr seien 6,5 Prozent mehr Renten ausgezahlt worden als im Jahr zuvor. Die Zahl der 2003 weggefallenen Renten habe mit 1,25 Millionen um 160.000 unter der Zahl der Rentenzugänge gelegen. Insgesamt seien Mitte 2003 rund 23,7 Millionen Renten an rund 19,6 Millionen Personen gezahlt worden, was gegenüber 2002 eine Zunahme von rund 248.000 Renten und 95.000 Rentenbeziehern bedeute. Mitte 2003 habe die Höhe der monatlichen Durchschnittsrente für Männer 996 Euro betragen. Dieser Wert sei in den neuen Ländern mit 1.033 Euro etwas höher gewesen als in den alten Ländern (987 Euro). Die durchschnittliche Monatsrente für Frauen habe sich auf 524 Euro belaufen, wobei dieser Wert in den neuen Ländern mit 661 Euro aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiographien deutlich über dem Wert der alten Länder (482 Euro) gelegen habe. Während im Osten Frauen im Schnitt über 36 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorzuweisen hätten, seien es in den alten Ländern durchschnittlich nur gut 26 Jahre. Die in den Rentenzahlungen enthaltenen flexiblen Altersrenten für langjährig Versicherte lägen bei Frauen deutlich über dem Durchschnitt der Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Der durchschnittliche Zahlbetrag belaufe sich für flexible Altersrenten auf 695 Euro in den alten und 751 Euro in den neuen Ländern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_317/08
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