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318/2004
Stand: 22.12.2004
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Verzögerung bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen begründen

Umwelt/Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach den Gründen für die abermalige Verzögerung bei den Zuteilungen der Emissionsberechtigungen um mehrere Wochen erkundigt sich die CDU/CSU in einer Großen Anfrage ( 15/4461). Die Fraktion bezieht sich dabei auf das Kyoto-Protokoll, wonach unter anderem dem Emissionshandel sowie den projektbezogenen Mechanismen von Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) Instrumente gegeben seien, die eine kosteneffiziente und flexible Umsetzung zur Senkung der Treibhausgasemissionen ermöglichen. Die EU habe mit der Emissionshandelsrichtlinie den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2003 Zeit gegeben, diese Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und die Bundesregierung habe zur Erfüllung dieser Pflicht das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG), die Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV) und weitere Rechtvorschriften erlassen. Entsprechend habe vom 31. August bis zum 20. September das Antragsverfahren zur Zuteilung von Emissionsberechtigungen nach Maßgabe des TEHG stattgefunden. Nach der EU-Emissions- und Handelsrichtlinie hätten Entscheidungen über die Zuteilung von Berechtigungen für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 bis Ende September 2004 gefällt werden müssen, erklärt die CDU/CSU.

Aufgrund des späten Inkrafttretens des ZuG sei aber die im TEHG vorgesehene Frist für die Zuteilung der Emissionsberechtigung auf die Zeit vom 21. September bis 1. November verschoben worden. Nach Mitteilung der deutschen Emissionshandelsstelle würden die Entscheidungen über die Anträge in der gewünschten elektronischen Form sogar erst deutlich nach dem 1. November 2004 getroffen. Die Bundesregierung soll darlegen, wie sich den verspäteten Bescheid über die Zuteilungsanträge für Unternehmen mit den Bedürfnissen nach Planungs- und Rechtssicherheit für die vom Emissionshandel betroffenen Anlagenbetreiber vereinbaren lässt. Von Interesse sind dabei mögliche Schwierigkeiten mit der zur Antragstellung benutzten Software sowie für die Abstimmung zwischen Bundesumweltministerium und den Softwareherstellern. Gefragt wird, wie viele Unternehmen eine Zuteilung nach Anlagenteilen beantragt haben und welche Zahl der gestellten Anträge nachbesserungsbedürftig waren. Dargelegt werden soll auch, wie mit Anträgen verfahren wurde, die auf postalischem Weg eingereicht wurden, wie eine abweichende Beantragung im Rahmen der Verwaltungspraxis behandelt wurde, wie viele Anlagenbetreiber mit ihren Anträgen erfolgreich waren und wie viele Emissionsberechtigungen insgesamt erteilt wurden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_318/09
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