hib-Meldung
319/2004
Stand: 23.12.2004
Regierung will Diskriminierungen generell ächten
15/4538), der unter anderem ein
Antidiskriminierungsgesetz sowie ein Gesetz zum Schutz der
Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen enthält,
heißt es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität seien zu verhindern oder zu beseitigen. Festgelegt
werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, soziale
Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) und die
Begriffe der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung sowie
der Belästigung und sexuellen Belästigung. Darüber
hinaus geht es um die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz
der Beschäftigten mit einem ausdrücklichen
Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen. Beschrieben
werden ferner Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers sowie
die Rechte der Beschäftigten, die aus dem
Beschäftigtenschutzgesetz hervorgehen. Kernstück seien
dabei Regelungen zur Entschädigung und zum Schadensersatz.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum
Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr. Über das
EU-Recht hinausgehend werden auch die Merkmale Religion oder
Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und
Geschlecht in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz
einbezogen, weil, so die Regierung, ansonsten wesentliche Bereiche
des rechtlichen Lebens aus den Benachteiligungsschutz ausgeklammert
blieben. Die Regierung betont, dass der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von
Diskriminierungen zukomme. Die Stelle werde beim Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Sie
werde neben den Beauftragten des Bundestages oder der Regierung,
die ebenfalls gegen Diskriminierungen bestimmter Personengruppen
vorgehen, unabhängig die Betroffenen informieren und beraten,
Beratung durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche
Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben. Zusätzlich habe
die Stelle die Aufgabe, wissenschaftliche Untersuchungen
vorzunehmen, dem Bundestag regelmäßig über
Diskriminierungen zu berichten und Empfehlungen abzugeben. Der
Antidiskriminierungsstelle werde ein "beratender Beirat"
beigeordnet. Für Unternehmen könnten aus der Anwendung
der Vorschriften nur dann zusätzliche Kosten entstehen, wenn
sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen
wegen der im Gesetz genannten Merkmale vornehmen, berichtet die
Regierung. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche
Dienststellen könnten schadensersatzpflichtig werden, wenn sie
Beschäftigte oder Bewerber diskriminieren. Die Regierung geht
davon aus, dass Frauen bei allen Diskriminierungsmerkmalen
besonders betroffen sind. Sie hält es daher für wichtig,
dass Frauen auch von den neuen Schutzmöglichkeiten Gebrauch
machen. Frauen benötigten daher eine besondere Ermutigung,
sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will drei EU-Richtlinien in
deutsches Recht umsetzen, die zum Ziel haben, eine Diskriminierung
von Menschen generell zu verhindern. In ihrem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_319/02