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11.05.2000
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Claudia Roth: Ein notwendiger Schritt

Zu der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus dem ehemaligen Jugoslawien als Flüchtlinge anzuerkennen, erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Claudia Roth:

Ich nehme die Entscheidung des Bundesinnenministeriums mit großer Genugtuung zur Kenntnis, nicht zuletzt deswegen, weil der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe maßgeblich am Zustandekommen dieser Entscheidung beteiligt war, die für diejenigen so notwendig ist, die sich zu Zeiten von Krieg und Vertreibung weigerten, den völkerrechtswidrigen verbotenen Befehlen der jugoslawischen Regierung Folge zu leisten.

Am 1. Dezember 1999 hatte der Menschrechtsausschuss - auf Grundlage eines entsprechenden Antrags der PDS - festgestellt, dass im deutschen Recht eine Schutzlücke für diejenigen Soldaten der jugoslawischen Bundesarmee besteht, die sich einem völkerrechtswidrigen Einsatz sowie menschenrechtsverletzenden Anweisungen durch Desertion und Flucht nach Deutschland entzogen hatten.

Mit einem einstimmigen Beschluss wurden die Kolleginnen und Kollegen des federführenden Innenausschusses gebeten, einen Vorschlag zu erarbeiten, diese Schutzlücke zu schließen.

Die jetzt gefundene Lösung liegt nicht nur im Interesse der von Abschiebung bedrohten jugoslawischen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer. Sie ist auch ein Beitrag für den Frieden und die Stabilität in der Region und liegt somit auch im deutschen Interesse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000511a
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