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Stand: 09.02.2001
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Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" legt Teilbericht zur "Biopatentierung" vor

Die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages hat als ein erstes Ergebnis ihrer Beratungen einen Teilbericht zum Thema "Schutz des geistigen Eigentums in der Biotechnologie" (Bundestags-Drucksache 14/5157) vorgelegt. Die Kommission fasst darin die Ergebnisse ihrer

Beratungen über aktuelle und zukünftige Tendenzen der Anwendung des Patentrechts auf biotechnologische Innovationen zusammen, die derzeit im Zusammenhang mit den Vorarbeiten der Umsetzung der Biopatentrichtlinie der Europäischen Union in das deutsche Recht diskutiert werden.

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Margot von Renesse, MdB, erklärt:

"Die gegenwärtigen Vorarbeiten zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen haben die Enquete-Kommission dazu veranlasst, die Argumente von Befürwortern und Gegnern zu sammeln und zu prüfen, damit sie zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung bereits vorlie-gen.

Gemeinsame Überzeugung aller Kommissionsmitglieder ist es, dass das System des Patentrechts, auf biotechnologische Erfindungen angewendet, an seine Grenzen stößt und der Weiterentwicklung im nationalen wie internationalen Rahmen bedarf. Wie der jetzt erreichte Stand der Rechtsentwicklung zu bewerten ist, wird von den Kommissionsmitgliedern unterschiedlich eingeschätzt. Dies spiegelt sich darin wider, dass der Stellungnahme der Mehrheit ein Votum der Minderheit beigefügt ist."

Verantwortlich für den Textinhalt ist das Sekretariat der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Telefon: (030) 227

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010209
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