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Stand: 07.03.2001
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Hinweise zur Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am 15. März 2001 für Bildberichterstatter

Für die Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am Donnerstag, 15. März 2001, im Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin (Beginn 10.00 Uhr) steht für Bildberichterstatter im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzkontingent zur Verfügung. Für alle anderen Medienvertreter berechtigt der Presseausweis des Deutschen Bundestages zum Zugang zum Sitzungssaal.

Bildberichterstatter werden ausschließlich für den Sitzungssaal um eine schriftliche Anmeldung per Fax bis Freitag, den 9. März 2001 gebeten. (Fax Pressestelle: 227-36045, Tel: 227-32929 (Frau Weber). Die zugeteilten Einlasskarten können ab Dienstag, den 13. März ab 14.00 Uhr in der Pressestelle des Bundestages, Wilhelmstraße 65, 11011 Berlin abgeholt werden. Für den Zugang zum Foyer wird lediglich der Presseausweis des Deutschen Bundestages benötigt.

TV-Berichterstatter: Die Poolführung aus dem Vernehmungssaal für TV-Anstalten und die Koordinierung der Stellflächen für die Ü-Wagen übernimmt Phoenix. Das Signal kann an der Splittbox des Ü-Wagens von Phoenix abgenommen werden. Die Fernsehanstalten werden gebeten, sich bei Phoenix zu melden, um ausreichende Anschlüsse an den Splittboxen sicherzustellen. (Ansprechpartner Phoenix: Hans Jörg Jacobs, Tel: 2288 2712, Fax: 2288-2719). Für die Statements im Foyer sind die Anstalten eigenverantwortlich.

Fotografen: Für Fotografen besteht im Sitzungssaal ein beschränktes Platzangebot. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Redakteure ohne technische Ausrüstung erhalten nach Maßgabe freier Sitzplätze mit einem Presseausweis des Deutschen Bundestages Zugang zum Sitzungssaal.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Deutschen Bundestages unter 227-32924 und 227-32929 gerne zur Verfügung.

Achtung: Während der Zeugenvernehmung sind Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010307c
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