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Stand: 17.05.2001
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Bundestagspräsidium entscheidet über abgeführte Spenden

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat jetzt über die Verteilung von rund 3,3 Mio. DM entschieden, die im Jahr 2000 als rechtswidrig erlangte Spenden von den Parteien abgeführt worden waren. Diese Mittel werden nun an insgesamt 40 mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Einrichtungen weitergeleitet.

Gemäß §§ 23 a und 25 Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in unzulässiger Weise zugewandt bzw. Spenden, die von den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an das Präsidium des Deutschen Bundestages abzuführen. Im Jahr 2000 sind dem Präsidium aufgrund dieser Regelungen 3.321.560,50 DM zugeflossen, über deren Verteilung nun zu entscheiden war.

Nach den Vorschriften des Parteiengesetzes sind die Mittel an Einrichtungen weiterzuleiten, die mildtätigen, kirchlichen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Dem Präsidium lag hierzu eine Vielzahl von Anträgen vor. Zusätzlich waren Einrichtungen von den Mitgliedern des Präsidiums selbst als förderungswürdig benannt worden. Viele dieser Einrichtungen sind im Bereich der sozialen Arbeit (z. B. Altenhilfe, Hilfe für sozial Benachteiligte) und der Behindertenhilfe tätig. Andere leisten Hilfe in Krisensituationen, betreuen Flüchtlinge oder engagieren sich für Entwicklungshilfeprojekte. Viele Einrichtungen erbaten Unterstützung für den Bau oder die Renovierung von Kirchen oder Synagogen; andere sind auf dem Gebiet des Umweltschutzes aktiv.

Das Präsidium hat sich bei der schwierigen Auswahl der zu bedenkenden Einrichtungen ausschließlich an den genannten, vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Kriterien orientiert und nach sorgfältiger Abwägung in mehreren Beratungen einige Schwerpunkte gesetzt. Im Rahmen des Möglichen größere Summen (100.000 bis 300.000 DM) erhalten demnach: das Komitee Ärzte für die Dritte Welt (Frankfurt), das Freiburger Öko-Institut, die Deutsche Liga zur Förderung notleidender Kinder (Frankfurt), die Jüdische Kultusgemeinde Wuppertal, die Caritas-Zentren München Stadt/Land, das Diakonische Werk Niederlausitz e.V., die Ernst-Ludwig-Chambré-Stiftung zu Lich, der Förderverein Historische Kirchen Lübz e.V., die evangelische Kreuzkirchengemeinde Forst-Nord sowie der Weiße Ring (Mainz).

Die weiteren der insgesamt 40 Einrichtungen, die mit Mitteln aus unzulässigen und an das Präsidium abgeführten Parteispenden bedacht werden, sind der beigefügten Liste zu entnehmen.










































Diakonisches Werk
Niederlausitz e.V.
03044 Cottbus
Förderverein Psychomotorik e. V.
53113 Bonn
Familie in Not - LSA e.V.
39112 Magdeburg
Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung
Kreisvereinigung Barnim e.V.
16225 Eberswalde
Hilfe für Gefährdete e. V.
24103 Kiel
Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung
Kreisvereinigung Gießen e.V.
35415 Pohlheim
Hilfe für Wohnungslose e.V.
04252 Leipzig
Spastikerhilfe Leer e.V.
26789 Leer
Heil-Pädagogisches Zentrum Saeffelen e.V.
52538 Selfkant-Saeffelen
Verband Menschen mit Behinderungen e.V.
08056 Zwickau
„Warmer Otto“
- Wohnungslosentagesstätte -
10551 Berlin-Moabit
DEUTSCHE LIGA
zur Förderung notleidender Kinder
60006 Frankfurt am Main
Bundesverband Deutsche Tafel e.V.
29221 Celle
Caritas Biberach
88400 Biberach
GEMEINSAM GEGEN KÄLTE
Förderverein e.V.
40213 Düsseldorf
Kinderhospiz Löwenherz e.V.
27232 Sulingen
Maßstab e.V.
50937 Köln
Weißer Ring
Bundesgeschäftsstelle
55130 Mainz
Sozialdienst Katholischer
Frauen und Männer
26871 Papenburg
Lobby für Menschenrechte
72541 Metzingen
Türkisch-deutscher Verein zur
Integration behinderter Menschen e.V.
90429 Nürnberg
Ökumenische Hospiz- und
Sitzwachengruppe Heubach
73560 Böblingen
INTEGRAL
10243 Berlin
TERRE DES FEMMES e.V.
72015 Tübingen
Caritas-Zentren
München Stadt/Land
80331 München
Frankfurter Zentrum für Ess-Störungen
60322 Frankfurt
SOLWODI e.V.
Solidarität mit Frauen in Not
56154 Boppard
Knochenmarkspenderverein
Carmen Maria e.V.
48429 Rheine
Erzbistum Berlin
Bernhard-Lichtenberg-Fonds
10715 Berlin
Jüdische Kultusgemeinde
42103 Wuppertal
Behandlungszentrum für
Folteropfer
14050 Berlin
Ernst-Ludwig-Chambré-Stiftung
zu Lich
35423 Lich
Komitee
Ärzte für die Dritte Welt
60322 Frankfurt am Main
Ev. Kreuzkirchengemeinde Forst-Nord
- Gemeindekirchenrat -
03149 Forst (Lausitz)
CHD Bruderhilfe e.V.
76487 BadenBaden
Förderverein
Historische Kirchen Lübz e.V.
19386 Lübz
Blaues Kreuz in Deutschland e.V.
42202 Wuppertal
Ev. Kirchengemeinde
Preußlitz-Leau
06408 Cörmigk
Brustkrebs-Initiative
Hilfe zur Brustgesundheit e.V.
12161 Berlin
Öko-Institut
79308 Freiburg

4433 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0105171
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