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Stand: 25.05.2001
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Gemeinsame öffentliche Sitzung des Innenausschusses des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


30.05.2001
14.00 bis 18.00 Uhr
Berlin, Reichstagsgebäude, Saal 3 N 001

Tagesordnung

Öffentliche Anhörung
zu dem

Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Wolfgang Zeitlmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes
"Anonyme Geburten"
- Drucksache 14/4425 (neu) -

FRAGENKATALOG

ALLGEMEINE FRAGESTELLUNGEN
1. Wie hoch ist die Zahl der ausgesetzten und getöteten Neugeborenen in Deutschland und wie war die Entwicklung in den vergangenen Jahren?
2. Welche Erfahrungen gibt es bislang mit anonymen Geburten und Babyklappen in Deutschland? Gibt es typische Konfliktsituationen, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden?
3. Kann man davon ausgehen, daß schwangere Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, mit dem Hilfsangebot einer anonymen Geburt erreicht werden? Welche Möglichkeiten gibt es da?
4. Glauben Sie, daß durch die Möglichkeit der anonymen Geburt, Anreize geschaffen werden, so daß mehr Mütter als bisher anonym gebären?
5. Wie kann Mißbräuchen der anonymen Geburt entgegengewirkt werden (z.B. Kinderhandel mit nichtregistrierten Neugeborenen)?
6. Welche Gründe sprechen Ihrer Ansicht nach gegen anonyme Geburten?
7. Sehen Sie andere Möglichkeiten, wie Leib und Leben von Mutter und Kind in den einschlägigen Konfliktsituationen besser geschützt werden können?
8. Welche Auswirkungen hat es für einen Menschen, wenn er seine Herkunft nicht kennt und auch keine Möglichkeit hat, diese zu ermitteln ? Können diese Auswirkungen mit Blick auf den Schutz für das Leben des Kindes hingenommen werden?
9. Welche Folgen haben Babyklappen und anonyme Geburten für den gesamten Bereich der Adoption- bzw. der Jugendhilfe?
10. Welche Vor- oder Nachteile für Adoptivkinder bzw. Adoptiveltern sehen Sie bei einer gesetzlichen Regelung anonymer Geburten?

RECHTLICHE FRAGEN
1. Werden einer gesetzlichen Regelung anonymer Geburten durch das Grundgesetz oder anderer internationaler Abkommen (z.B. EMRK, UN-Kinderkonvention) Grenzen gesetzt?
2. Wie sollte das Personenstandgesetz geändert werden, um anonyme Geburten zu legalisieren und welche weiteren Gesetze müßten geändert werden?
3. Wie werten Sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und wie kann diesem Recht auch bei einer anonymen Geburt Rechnung getragen werden?

ERFAHRUNGEN IM AUSLAND
1. In welchen Ländern sind derzeit anonyme Geburten möglich, wie hoch ist die Anzahl der anonymen Geburten und wie hoch ist die Zahl der ausgesetzten und getöteten Neugeborenen in diesen Ländern ?
2. Wie ist die anonyme Geburt in diesen Ländern geregelt, gibt es eine Beratungspflicht, werden die Mütter psychologisch betreut und wer trägt die Kosten?
3. Gibt es Untersuchungen über die Wirksamkeit des Hilfsangebots der anonymen Geburt in diesen Ländern?
4. Existieren spezielle Programme zur konkreten Zielgruppenansprache z.B. für Minderjährige oder Drogenabhängige?
5. Gibt es Erkenntnisse über die unterschiedliche persönliche Entwicklung bei Kindern aus nicht-anonymer und anonymer Geburt?
6. Welche Möglichkeiten gibt es, daß ein Kind trotz anonymer Geburt später Auskunft über seine Mutter erhalten kann?
7. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob nach Einführung der anonymen Geburt die Zahl der Adoptionen gestiegen ist?

FRAGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON ANONYMEN GEBURTEN
1. Wie soll die Finanzierung der Krankenhauskosten geregelt werden? Kann bei Kostenübernahme durch die Mutter bzw. deren Versicherung sichergestellt werden, dass die Anonymität der Mutter gewahrt bleibt?
2. Wie wird die Obhut der Kinder nach der Geburt gesichert und wie groß soll der Zeitrahmen sein, in dem sich die Mutter für das Kind entscheiden kann?
3. Soll eine Regelung geschaffen werden, die den Müttern die Möglichkeit einräumt, ihre Daten zu hinterlassen?
4. Welche Fragen ergeben sich bei einer anonymen Geburt bezüglich Namensgebung, Staatsangehörigkeit etc. und wie können diese geregelt werden?
5. Soll die Möglichkeit der anonymen Geburt davon abhängig gemacht werden, ob die Frau fachliche Beratung in Anspruch nimmt? Wie sollte diese Beratung dann aussehen und wie kann die Anonymität der Frau gewährleistet werden?

Liste der Sachverständigen

· Dr. Ralf Ackermann
Ärztlicher Direktor der Frauenklinik Diako
Marienhölzungsweg 2
24939 Flensburg

· Prof. Dr. Christine Swientek
Erziehungswissenschaftlerin/ Adoptionsforscherin
an der Universität Hannover
Kokenstraße 17
30159 Hannover

· Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
Moses-Projekt
Maria Geiss-Wittmann
Regensburger Str. 28
92224 Amberg

· SterniPark e.V.
Dr. Jürgen Moysich
Amandastr. 60
20357 Hamburg

· Prof. Dr. Gerhard Hohloch
Direktor des Instituts für ausländisches und
internationales Privatrecht der Universität Freiburg
Platz der Alten Synagoge
79085 Freiburg i. Br.

· Maria Elisabeth Thoma
Bundesvorsitzende des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SKF)
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund

· Magdalena Weiß
Präsidentin des Bundes Deutscher Hebammen e.V.
Eschenweg 3
72076 Tübingen

· Christoph Pompe
Pfarrer und Dipl. Psych.
Stellvertretender Vorsitzender der
Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung
Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
Lortzingstr. 6
32756 Detmold

· Ines Kurek-Bender
Vorsitzende des PFAD - Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V.
Gr. Seestraße 27
60486 Frankfurt/Main

· Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)
Herrn Reinhard Wilms
Schloßplatz 2
16515 Oranienburg

· Prof. Dr. jur. Reinhard Hepting
Johannes-Gutenberg-Universität
Fachbereich Recht- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55099 Mainz

5.732 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0105253
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