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Stand: 13.11.2001
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Enquete-Kommission hält zwei Wege für Regelung des Imports embryonaler Stammzellen für möglich

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ Margot v. Renesse, MdB, erklärt: 

Bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen hat die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ ihren Zwischenbericht „Stammzellforschung“ beschlossen. Damit hat die Kommission nicht nur den Auftrag des Deutschen Bundestages vom 5. Juli 2001 erfüllt, eine Stellungnahme zur Forschung an importierten humanen pluripotenten embryonalen Stammzellen vorzulegen, sondern einen umfassenden Bericht zum Thema Stammzellforschung erarbeitet. Der Zwischenbericht wird nun ausgefertigt und soll anschließend dem Bundestagspräsidenten übergeben werden.  

Zum Import von Stammzellen werden im Bericht zwei Argumentationslinien dargestellt. Argumentation A, die von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder vertreten wird, spricht sich gegen den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Die Vertreter dieses Standpunkts sind der Meinung, dass der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollten, den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen zu verhindern. Argumentation B zufolge erscheint es dagegen zweifelhaft, ob ein vollständiges Verbot des Importes von menschlichen embryonalen Stammzellen, die im Ausland gewonnen wurden, verfassungs- und europarechtlich begründet werden kann. Der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen ist gemäß dieser, von einer Kommissionsminderheit vertretenen Position daher unter engen Voraussetzungen zu tolerieren. Überwacht werden soll der Import durch eine transparent arbeitende staatlich legitimierte Kontrollbehörde.  

Die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen, wodurch menschliches Leben vernichtet wird, hält die Enquete-Kommission angesichts der ethischen Konflikte nicht für verantwortbar. Sie tritt dafür ein, das hohe Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes beizubehalten. Soweit es um den Import von embryonalen Stammzellen geht, werden die beiden oben dargestellten Positionen vertreten. Sie stimmen darin überein, dass die erforderlichen Regelungen sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor gelten und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollten.  

Der Bericht zur Stammzellforschung ist das Ergebnis intensiver, mehr als einjähriger Arbeit der Kommission. Er stellt in der Kommission vertretene Positionen nebeneinander und gleichermaßen umfassend dar. So ist deutlich zu erkennen, wo Konsens besteht, wo er endet und welche Fragen, weil streitig, einer Entscheidung bedürfen. Die unterschiedlichen Handlungsoptionen werden mit Prämissen und Argumenten heraus gearbeitet, um dem einzelnen Mitglied des Deutschen Bundestages bei der eigenen Urteilsbildung zu dienen.  

Sekretariat der Enquete-Kommission
Tel.: 030 – 227 – 31771,
Fax: 030 – 227 36433,
E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de 

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0111133
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