Bundestagspräsident prüft pflichtgemäß nach den bisherigen Maßstäben
Der Pressesprecher des Bundestagspräsidenten erklärt
zu den Vorwürfen aus der CSU-Führung:
„Der Präsident des Deutschen Bundestages als die nach
dem Parteiengesetz mittelverwaltende Behörde prüft in der
Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe von Verstößen
gegen das Parteiengesetz in allen Fällen mit der gebotenen
Sorgfalt und zügig. Er hat dies ohne Ansehen der jeweils
betroffenen Partei und unabhängig von Art und Umfang des
Vorwurfs gerade auch in der jüngeren Vergangenheit stets und
strikt beachtet.
Er wird dies, wie bereits angekündigt, unter Einbeziehung der
bisherigen Wertungen und Praxis der Behörde auch jetzt
tun.
Er erwartet, dass er bei der Wahrnehmung seiner ihm vom Gesetzgeber
übertragenen Aufgaben ohne Pressionen und Druck verfahren
kann.“
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