Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
17.04.2002 10.00 Uhr |
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600 |
Tagesordnung
Öffentliche Anhörung
zu dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von
Bundesverkehrswegen
Drucksache 14/8449
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes und
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 14/8447
Liste der Anhörungspersonen
1. Prof. Dr. Werner Rothengatter
Institut für Wirtschaftspolitik und
Wirtschaftsordnung der Universität Karlsruhe
Sektion Verkehr und Kommunikation
2. Dr. Gerhard Limberger
Freshfields Bruckhaus Deringer
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Sprecher des Vorstands
Herr Hans W. Reich
4. Prof. Dr. Georg Hermes
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Fachbereich Rechtswissenschaft
5. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Herr Präsident Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter
6. Tilmann Heuser
Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e.V. (BUND)
7. Dr. Wilhelm Pällmann
8. Prof. Dr. Karlheinz Schmidt
Bundesverband Güterkraftverkehr
Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
9. Dr. Michael Schäfer
Freshfields Bruckhaus Deringer
10. Hans Hermann Reschke
B. Metzler seel. Sohn & Co. KG a. A.
11. Matthias Herrmann
Warnowquerung GmbH & Co. KG
12. Gerd Lottsiepen
Verkehrsclub Deutschland e. V. - VCD
FRAGENKATALOG
I. Fragen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN
Fragen zum
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
Drucksache 14/8449
1. Welche Gründe sprechen aus Ihrer fachlichen Sicht für
oder gegen die Gründung einer
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft?
2. Worin liegt nach Ihrer Einschätzung der Vorteil zu der
bisherigen ausschließlichen Finanzierung über den
Haushalt?
3. Ist aus Ihrer Sicht der gewählte Ansatz einer
verkehrsträgerübergreifenden Programmfinanzierung
(Schiene, Straße und Wasserstraße)
zweckmäßig?
4. Ist die gewählte Rechtsform einer GmbH für die zu
erfüllenden Aufgaben zweckmäßig?
5. Welche Aufgaben des Bundes sollten im einzelnen einer
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft übertragen
werden
- zur Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und
Unterhaltung von Bundesfernstraßen und
Bundeswasserstraßen, sowie zur Finanzierung von Bau, Ausbau
und Ersatzinvestitionen der Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes,
- in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und
Abwicklung von Projekten nach dem
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz sowie vergleichbarer
privatwirtschaftlicher Projekte (z.B. die sogenannten
Betreibermodelle für sechsstreifigen Ausbau)
6. Von welchen Aufgaben und in welchem Umfang wird der Bund dadurch
entlastet?
Worin sehen Sie den größten Effizienzgewinn für die
Bundesverwaltung durch diese Aufgabenübertragung bzw.
Organisationsprivatisierung?
7. Sollte die VIFG zusätzlich die Befugnis erhalten, Kredite
aufzunehmen?
8. Bringt der Gesetzeswortlaut den Zweck des Gesetzes, Transparenz
über die Verwendung von Nutzergebühren zu erreichen,
hinreichend zum Ausdruck?
9. Wie sollte die Kontrolle über die
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft gestaltet
werden?
Halten Sie es für sinnvoll, eine Berichtspflicht an den
Bundestag zu verankern, mit dem jährlich dargelegt wird, wie
die zugewiesenen Mittel verausgabt werden sollen bzw. verausgabt
worden sind?
10. Wird die VIFG die Möglichkeiten des Bundes bzw. des
Gesetzgebers beeinflussen, die Investitionssteuerung für die
Bundesverkehrswege aus einem Guss zu betreiben?
11. Wie sehen Sie die Möglichkeit, langfristig einen
generellen Strukturwechsel von der Haushalts- zur
Nutzerfinanzierung zu vollziehen?
Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, langfristig den
Aufgabenbereich der VIFG zu erweitern?
Fragen zum
Fernstraßenprivatfinanzierungsänderungsgesetz
Drucksache 14/8447
1. Werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung
des FStrPrivFin-ÄndG gravierende operationelle Defizite des
bestehenden Gesetzes beseitigt und wenn ja welche?
Sind im Hinblick auf die bereits im Bau befindlichen Projekte
(Warnowquerung, Travequerung) Übergangsvorschriften notwendig
und ggf. welche?
Sehen Sie die hier vorgeschlagenen Regelungen des
Fernstraßenprivatfinanzierungsänderungsgesetz als
notwendig an, um künftig die Anwendung des
Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetzes zu erleichtern?
2. Halten Sie es dennoch für notwendig, die mit dem
"Fernstraßenbauprivatfinanzierungsänderungsgesetz"
(FStrPrivFinÄndG) vorgesehenen Regelungen noch in dieser
Legislaturperiode umzusetzen und von weitergehenden
Änderungsüberlegungen abzutrennen, wie z.B. von der
- Ausweitung des Anwendungsbereichs z.B. auf Autobahnstrecken
oder
- Umstellung auf privatrechtliches Entgelt mit
Tarifgenehmigung?
3. Welche direkten Auswirkungen hätte eine Verzögerung
oder ein Stoppen des Gesetzesvorhabens FStrPrivFinÄndG auf
laufende Bau- und Vergabeverfahren in Deutschland und für den
Investitionsstandort Deutschland?
4. Sehen Sie dieses Gesetz als eine Möglichkeit, die
öffentliche Hand bei der verwaltungsmäßigen und
planerischen Abwicklung der Vorhaben zu entlasten?
5. Wie beurteilen Sie die vorgesehenen Bestimmungen über die
berücksichtigungsfähigen Kosten bei der
Mautfestsetzung?
Wie bewerten Sie die in § 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfs
vorgesehene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals im Lichte der
aktuellen Rechtsprechung und der sonstigen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen?
6. Halten Sie es für sinnvoll, mittel- bzw. langfristig die
Maut als privatrechtliches Entgelt zu gestalten statt als
öffentlich-rechtliche Gebühr?
Wie wirken sich die unterschiedlichen Formen der Maut -
privatrechtliches Entgelt oder öffentlich-rechtliche
Gebühr aus
- für den Projektbetreiber,
- für den Nutzer?
7. Wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung eines
Rechtsanspruchs auf Erlaß entsprechender
Mautgebührenverordnungen die Frage öffentlich-rechtliche
Gebühr oder privatrechtliches Entgelt obsolet?
8. Halten Sie dieses Gesetz für geeignet, zusätzliches
privates Kapital für Fernstraßenprojekte zu
mobilisieren?
II. Fragen der Fraktion der CDU/CSU
Fragen zum
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
Drucksache 14/8449
1. Werden mit dem vorgelegten VIFGG die Forderungen der sogenannten
Pällmann-Kommission erfüllt?
2. Können mit dem vorgelegten VIFGG die Möglichkeiten der
Privatfinanzierung und Beteiligung Dritter an der Finanzierung
sowie des privaten Projektmanagement erfüllt werden?
3. Kann mit dem jetzt vorgelegten VIFGG ein Systemwechsel weg von
der Haushaltsfinanzierung erreicht werden, obwohl die Einnahmen aus
der LKW-Maut nicht direkt in die Finanzierungsgesellschaft
fließen, sondern nach Maßgabe der jährlichen
Haushaltsgesetze vom Bundesfinanzminister zugewiesen werden?
4. Wie kann der Sorge der Länder begegnet werden, dass die
Entscheidungskompetenz des Bundes über die Mittelverwendung im
Verhältnis zu den Ländern unverändert bestehen
bleibt, oder schließt diese Forderung der Bundesländer
ein effizientes Wirtschaften der VIFGG aus?
5. Kann die VIFGG in dem jetzigen Vorschlag Kredite am Kapitalmarkt
aufnehmen, um Mittel für Investitionen zu erhalten?
6. Kann das VIFGG den Zutritt für private Investoren
ermöglichen und wird die erforderliche Transparenz der
Geschäftstätigkeit gewährleistet?
7. Ist die Weiterentwicklung der Finanzierungsgesellschaft zu einer
umfassenden Betreibergesellschaft ohne eine
Verfassungsänderung möglich?
Fragen zum Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz
Drucksache 14/8447
1. Wie wird die Beteiligung des Parlaments sichergestellt, nachdem
im Entwurf Seite 2 steht "Das Bundesministerium.. wird
ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates die Strecken festzulegen..." und das Parlament mit
einer Verordnung keinerlei Einfluss auf Projekte mehr hat?
2. Wird eine Aufteilung nach Länderquoten
berücksichtigt?
3. Ist in einer Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung
der für die Berechnung der jeweiligen Mautgebühr
maßgeblichen Kriterien die Beteiligung des Parlaments
gewährleistet?
III. Fragen der Fraktion der FDP
Fragen zum Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz
Drucksache 14/8447
1. Wie beurteilen Sie die in § 3 Abs. 2 getroffenen
Festlegungen über die Ausrichtung der Mautgebühren an den
Kosten für Bau, Erhaltung und Betrieb und weiteren Ausbau der
Strecke?
2. Wie beurteilen Sie die Festlegung, wonach Sonderabschreibungen
und steuerlich veranlasste erhöhte Absetzungen als
berücksichtigungsfähige Kosten außer Betracht
bleiben?
3. Wie werden von Ihnen die Regelungen zur Angemessenheit der
Eigenkapitalverzinsung beurteilt?
4. Ist das unternehmerische Gesamtrisiko nach Ihrer Auffassung
ausreichend berücksichtigt?
5. Reichen nach Ihrer Auffassung die Vorschriften aus, um über
die Laufzeit der Konzessionen die Gebühren solide kalkulieren
zu können?
6. Ist nach Ihrer Auffassung genügend Flexibilität
vorhanden, um über Verlustvortragsregelungen u. ä. bei
der Finanzierungsrechnung unerwartete oder besondere einmalige
Aufwendungen und Kosten verteilen zu können?
7. Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten, ein zulässigen
Unternehmergewinn im Rahmen der erzielbaren Renditen vergleichbarer
Projekte in der EU zu erzielen?
8. Reicht nach Ihrer Auffassung der Rahmen des geänderten
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes aus, oder haben Sie
ergänzende Vorschläge?
IV. Fragen der Fraktion der PDS
Fragen zum
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
BT-Drucksache 14/8449
1. Mit Einnahmen in welcher Höhe kann die VIFG aus der
Erhebung von LKW-Maut und Schifffahrtsabgaben rechnen?
2. In welcher Relation stehen die Einnahmen zu den
tatsächlichen externen Kosten?
3. Welcher Kostenaufwand wird durch die Erhebung entstehen?
4. In welchen Bereichen der Verkehrsinfrastruktur wird die VIFG zu
welchen Anteilen investieren? Wie kann sichergestellt werden, dass
sich die Aktivitäten der VIFG im Sinne einer Besserstellung
der Verkehrssysteme Schiene und Wasser entwickeln werden?
5. Wie wirksam wird die politische Kontrolle über die private
Gesellschaft sein?
6. Wie werden sich die Zuständigkeiten zwischen Bund und VIFG
verteilen, angesichts der Tatsache, dass die erhobenen
Gebühren bei weitem nicht den Investitionsbedarf abdecken
werden?
7. Wie kann die VIFG dem in der Begründung zum GE
aufgestellten Ziel der Integration der Verkehrssysteme gerecht
werden?
8. Wie wird bei der Erhebung und Verwendung der Maut-relevanten
Daten den Erfordernissen des Datenschutzes Rechnung getragen?
Fragen zur Änderung des
Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes
Drucksache 14/8447
1. Wird das Entstehen zusätzlicher Kosten für die
öffentlichen Haushalte aus dem Betrieb von Maut-Straßen
erwartet?
2. Kann sichergestellt werden, dass der Datenschutz bei der
Mauterhebung gewährleistet wird? Enthält § 9 des
Gesetzes dazu ausreichende Regelungen?
3. Der Betreiber einer mautpflichtigen Straße hat ein
Interesse an möglichst hohem Verkehrsaufkommen auf dem durch
ihn betriebenen Straßenabschnitt. Wie wird sichergestellt,
dass die regionale Verkehrsplanung im Umfeld der Maut-Straße
davon unbeeinflusst bleibt?
11.117 Zeichen