Abschlagszahlung nur bei Sicherheitsleistung
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Stand: 16.05.2002
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Parteienfinanzierung:
Abschlagszahlung nur bei Sicherheitsleistung

Zu einer Pressemitteilung der NPD, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse weigere sich, der Partei die am 15. Mai 2002 fällige Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung auszuzahlen, erklärt die Pressestelle des Bundestages:

"Die Auszahlung der Abschlagszahlung an die NPD im Rahmen der gesetzlichen Parteienfinanzierung ist nicht ‚verweigert', sondern von der Leistung einer entsprechenden Sicherheit abhängig gemacht worden. Sobald die Sicherheit geleistet ist, wird die Abschlagszahlung erfolgen. Das Parteiengesetz sieht in § 20 ausdrücklich die Möglichkeit vor, Abschlagszahlungen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zurückerstattet werden müssen. Anhaltspunkte genügen. Solche lagen bei der NPD vor, weil sie im Falle eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausscheiden würde und gewährte Abschläge dann zurückzuzahlen wären."

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0205161
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