Parteienfinanzierung:
Abschlagszahlung nur bei Sicherheitsleistung
Zu einer Pressemitteilung der NPD, Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse weigere sich, der Partei die am 15. Mai 2002
fällige Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen
Parteienfinanzierung auszuzahlen, erklärt die Pressestelle des
Bundestages:
"Die Auszahlung der Abschlagszahlung an die NPD im Rahmen der
gesetzlichen Parteienfinanzierung ist nicht ‚verweigert',
sondern von der Leistung einer entsprechenden Sicherheit
abhängig gemacht worden. Sobald die Sicherheit geleistet ist,
wird die Abschlagszahlung erfolgen. Das Parteiengesetz sieht in
§ 20 ausdrücklich die Möglichkeit vor,
Abschlagszahlungen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu
machen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie
zurückerstattet werden müssen. Anhaltspunkte
genügen. Solche lagen bei der NPD vor, weil sie im Falle eines
Verbots durch das Bundesverfassungsgericht aus der staatlichen
Parteienfinanzierung ausscheiden würde und gewährte
Abschläge dann zurückzuzahlen wären."
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