Keine Sondersitzung des Haushaltsausschusses
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat die gestern
seitens der CDU/CSU-Fraktion beantragte Sondersitzung des
Haushaltsausschusses nicht genehmigt. Einer Einberufung der Sitzung
hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grüne sowie PDS
ausdrücklich widersprochen. Die FDP-Fraktion hat erklärt,
dass sie den Antrag nicht unterstützt, aber auch keine
Einwände erhebt.
Nach gängiger Entscheidungspraxis kann eine Entscheidung gegen
den Willen der Mehrheit der Fraktionen nur dann erfolgen, wenn es
sich gleichwohl um ein zwingendes Beratungsbedürfnis handelt.
Ein solches ist bei den von der Unionsfraktion benannten
Beratungsgegenständen nicht zu erkennen.
Für den Themenkomplex "Zahlungen an den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Telekom" ergibt sich dies aus der
Tatsache, dass die zugrunde liegende Entscheidung in alleiniger
unternehmerischer Verantwortung der Deutschen Telekom ohne
Beteiligung der Bundesregierung durchgeführt wurde.
Bezüglich des Komplexes "Mobilcom-Hilfen" ist festzustellen,
dass die - auf Initiative der Bundesregierung - von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau getroffene Entscheidung, dem
Unternehmen einen Kredit zu marktüblichen Konditionen zur
Verfügung zu stellen, nicht der parlamentarischen Zustimmung
durch den Haushaltsausschuss bedarf.
Der beantragte Themenkomplex "Einhaltung der Defizitkriterien des
Maastricht-Vertrages" schließlich stand bereits auf der
Tagesordnung der Ausschusssitzung von vergangener Woche, wurde dort
aber von keiner Seite als vordringlich angesprochen. Neue, eine
Sondersitzung rechtfertigende Tatsachen, wurden in dem Antrag nicht
vorgetragen.
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