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Stand: 21.05.2003
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Petitionsausschuss: Erfolgreiche Bilanz der Tätigkeit im Jahr 2002

Am Mittwoch, 21. Mai 2003, übergaben die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Marita Sehn, FDP, und der Stellvertretende Vorsitzende, Klaus Hagemann, SPD, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2002 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.

Mit 22.668 Petitionen, die der Ausschuss in seinen 17 Sitzungen beraten und beschlossen hat, ist von ihm wieder ein beachtliches Arbeitspensum bewältigt worden. Durchschnittlich 55 Eingaben pro Arbeitstag - mithin 13.832 - sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2002 neu eingegangen und geprüft worden. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt nach wie vor im Bereich des früheren Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf den über ein Viertel der Petitionen entfallen.

Berlin ist mit 465 Eingaben pro einer Million Einwohner das Land mit den zahlreichsten Eingaben. Mit 89 Eingaben pro einer Million Einwohner des Landes ist das Saarland das Land mit den wenigsten Eingaben.

In über 60 Prozent der Neueingaben sind Beschwerden über die Arbeit der Behörden vorgebracht worden. Zirka 40 Prozent der Neueingaben betrafen Bitten zur Änderung von gesetzlichen Regelungen.

Knapp 60 Prozent der Eingaben stammen von Männern, zirka 30 Prozent von Frauen und 10 Prozent werden von juristischen Personen, Organisationen und Verbänden eingereicht.


Dazu erklärte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marita Sehn: “Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Jahr 2002 alles in allem bei nahezu jeder zweiten Petition etwas für die Petentinnen und Petenten erreichen können. Damit hat das Petitionsrecht auch im Jahr 2002 eine wichtige Stellung eingenommen. Es ist gelebte Demokratie, deren Möglichkeiten genutzt werden, um Probleme der Menschen mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss unmittelbar an das Parlament heranzutragen. Der Ausschuss ist bestrebt, sich umfassend und zielorientiert für die Anliegen einzusetzen. Er holt deshalb zu fast jeder Petition eine Stellungnahme der Bundesregierung ein. Zudem macht der Ausschuss von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes eingeräumten Befugnissen Gebrauch, indem er beispielsweise Regierungsmitglieder vor den Ausschuss lädt, Akteneinsichten vornimmt und Ortsbesichtigungen durchführt. Es ist feststellbar, dass die Bundesregierung bemüht ist, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um besonders den ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen nachzukommen. Oftmals bewirkt aber allein schon die Einschaltung des Petitionsausschusses, dass ein eventuell vorhandener Ermessensspielraum zugunsten der Petenten ausgeschöpft wird und viele Fälle dadurch bereits im Vorfeld des eigentlichen parlamentarischen Verfahrens positiv abgeschlossen werden können. Bei anderen Fällen sind komplexere Moderationsverfahren und intensive Gesprächen aller Beteiligten erforderlich. Der Ausschuss sucht häufig mit Regierungsvertretern nach einem gemeinsamen Lösungsweg zur positiven Erledigung der Petitionen“.

Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 15/920 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er wird auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und ist unter www.bundestag.de/gremien15/a02/petitionen_statistik/index.html zu finden.


Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Herr Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.

3.636 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0305213
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