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Stand: 22.05.2003
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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst einstimmiges Votum zur Stärkung der Gleichstellung in der Europäischen Verfassung

"Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit seiner einstimmigen Positionierung der Bedeutung der Gleichstellungspolitik in der Europäischen Verfassungsdiskussion Nachdruck verliehen", erklärt die Vorsitzende des Ausschusses, Kerstin Griese, MdB.

Die Position des Ausschusses hat folgenden Wortlaut:

"Um der Gleichstellungspolitik einen angemessenen Platz in der Verfassung einzuräumen und nicht hinter den gegenwärtigen Acquis zurückzufallen, sind folgende Maßnahmen nötig:

  • Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung als einer der Werte, am besten an "Gleichstellung" noch "insbesondere zwischen Männern und Frauen" anfügen.
  • Verankerung der Gleichstellung nicht nur als Ziel, sondern als übergreifendes Ziel, d.h. es bedarf einer Gender Mainstreaming-Klausel entsprechend Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrages, die sich auf alle Ziele bezieht und die Bekämpfung von Diskriminierung und die Verpflichtung zur Gewährleistung einer effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politikbereiche der EU integriert.
  • Im Politikteil der Verfassung sollten die verschiedenen bestehenden Artikel zur Gleichstellungspolitik (Art. 137 Abs. 1, Art. 141 und Art. 13 EG-Vertrag) in einem eigenen Artikel zusammengefasst werden. Dieser Artikel sollte spezifische und direkt anwendbare Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, zum Schutz der Mutter- bzw. Elternschaft und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthalten.
  • Die Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder, sollte als ein Ziel der Union in die Verfassung aufgenommen werden.
  • Die EU-Charta der Grundrechte soll in die Verfassung integriert werden."

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0305221
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