Parteiengesetz korrekt angewendet, Rückzahlung der CDU in Höhe von 21 Millionen Euro endgültig
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
erklärt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse:
Das Bundesverfassungsgericht hat meine Entscheidung vom Februar
2000 abschließend bestätigt, der CDU wegen ihrer
Verstöße gegen das Parteiengesetz die staatliche
Parteienfinanzierung für das Jahr 1998 um den Zuwendungsanteil
von 41 Millionen DM zu kürzen.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr ausdrücklich
und endgültig entschieden, dass das Parteiengesetz von mir in
verfassungsrechtlich zutreffender Weise ausgelegt und angewendet
worden ist.
Die CDU hatte für das Jahr 1998 einen Rechenschaftsbericht
eingereicht, der das in der Schweiz lagernde Vermögen der CDU
Hessen in Höhe von 9 Millionen Euro nicht auswies und der
daher nicht den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprach.
Dadurch war die Grundlage für den so genannten
Zuwendungsanteil der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe
von ca. 21 Millionen Euro entfallen und die CDU hatte diesen Betrag
zurück zu zahlen.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die
rechtliche Klärung der Angelegenheit abgeschlossen.
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