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Stand: 24.11.2004
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Hinweise zur Jahresakkreditierung 2005 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag

Redaktionen von Zeitungen sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2005 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.

Soll ein bereits für 2004 ausgegebener Jahresausweis verlängert werden, ist die Übermittlung des betreffenden Namens (bei mehreren Namen in einer Liste) notwendig. Bei einem Neuantrag sendet das Pressereferat des Bundestages (PZ 1) auf Anforderung ein Antragsformular.

Freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Medien können zur ständigen Berichterstattung aus dem Parlament ebenfalls eine Jahresakkreditierung für 2005 beantragen.

Die Verlängerung eines Jahresausweises wird nicht vorgenommen, wenn 2004 die beantragte Akkreditierung – wie in mehreren hundert Fällen geschehen - nicht abgeholt worden ist. Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.

Die neuen Presseausweise können ab Montag, 17. Januar 2005, in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, II. Etage (Zimmer 2.24) abgeholt werden. Die für das Jahr 2004 ausgegebenen Presseausweise haben ab 1. März 2005 keine Gültigkeit mehr.

Für die Ausgabe eines Ausweises ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig.

Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können - wie bisher - Tagesakkreditierungen beantragt werden.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle Corinna Weber und Monika Grandel, Tel. 030-227-32924/ 32929, zur Verfügung.

Fax-Nummern für die Zusendung von Anträgen: 030-227-36045 oder 030-227-36245.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_041124
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