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Im Dezember 2004 wird die Europäische Union über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden. Enge Beziehungen zwischen der EU und der Türkei existieren seit über 40 Jahren. Bereits 1963 schlossen die Türkei und die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ein Assoziierungsabkommen, das der Türkei die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft zusicherte.
Für einen Beitritt zur EU gelten klare Regeln, die 1993 auf dem EU-Gipfel von Kopenhagen beschlossen wurden. Zu den politischen Kriterien zählen stabile rechtsstaatliche und demokratische Institutionen, die Garantie der Menschenrechte sowie der Schutz von Minderheiten. Diese Bedingungen sind nicht verhandelbar und müssen vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt sein.
Die reale Perspektive eines EU-Beitritts hat in der Türkei eine ungeheure Dynamik ausgelöst und entscheidende Menschenrechtsreformen vorangebracht. Die Todesstrafe wurde abgeschafft, die Folter verboten, das Vereins- und Versammlungsrecht liberalisiert und die Rechte religiöser Minderheiten gestärkt. Der Ausnahmezustand in den kurdischen Provinzen wurde aufgehoben und der Einfluss des Militärs auf die politischen Institutionen eingeschränkt.
Der Umfang und Elan der Reformprozesse in der Türkei ist beeindruckend, entscheidend ist aber die praktische Umsetzung. Die Aufnahme der muslimisch geprägten Türkei in die EU würde zeigen, dass sich Islam, Demokratie und Menschenrechte verbinden lassen. Eine solchermaßen modernisierte Türkei könnte Vorbild für die islamischen Staaten werden und islamistischen Terroristen mit ihren Parolen eines islamfeindlichen Westens den Nährboden entziehen. Dadurch könnte ein entscheidender Beitrag zu Stabilität und Sicherheit in Europa geleis-tet werden. Eine Blockade der Beitrittsperspektive würde die demokratischen Reformen in der Türkei gefährden und möglicherweise zu einer Verschärfung der Sicherheitslage in Europa führen.
Foto: Deutscher Bundestag