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Claudia Winterstein, FDP
Immer mehr EU-Staaten entscheiden sich für eine Volksabstimmung über den Vertrag für eine Verfassung der Europäischen Union. In Deutschland, dem bevölkerungsreichsten Land der EU, ist eine Abstimmung der Bürger über die zentrale Frage dagegen nicht vorgesehen. Dabei zeigen Umfragen: 80 Prozent der Deutschen sind für eine Abstimmung.
Das deutsche Grundgesetz betont den repräsentativen Charakter unserer Demokratie. Zu Recht, denn seit 55 Jahren sorgt dieser Grundsatz für stabile demokratische Verhältnisse in unserem Land. Gleichzeitig begründet das Grundgesetz aber auch die direkte Teilhabe der Deutschen an politischen Entscheidungen. In Artikel 20 Absatz 2 heißt es, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und neben „Wahlen“ auch in „Abstimmungen“ ausgeübt wird.
Wir sollten den historischen Moment nutzen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vor uns liegt mit der Europäischen Verfassung ein Jahrhundertwerk, das der direkten Legitimation durch die Bevölkerung bedarf. Die Abstimmung der Bürger über eine derart zentrale Frage wird die Akzeptanz repräsentativer Demokratie stärken. Die FDP hat deshalb eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, die den Weg für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung frei macht.
Die Bedenken mancher Gegner der Abstimmung, die Bürger würden dann nur über die nationale Politik abstimmen, sind kleinlich und mutlos. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgefordert, die fundamentale Bedeutung des Verfassungswerkes in den Vordergrund zu stellen, damit der Vertrag die Zustimmung der Bürger findet.
Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der Bundestag über den FDP-Antrag zur Änderung des Grundgesetzes abstimmen. Dann haben wir, die demokratisch gewählten Volksvertreter, die Chance, unsere Stimme für ein demokratischeres Europa abzugeben.
Foto: Deutscher Bundestag