> Debatte > Stabilitätspakt der EU
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Solide öffentliche Finanzen bilden das Herzstück der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Preisstabilität und eine stabile Währung sind ohne stabile Staatsfinanzen nicht zu erreichen. Daher ist an den im Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbarten Zielen – mittelfristig ausgeglichene öffentliche Haushalte sowie Einhaltung der Drei-Prozent-Defizitgrenze – strikt festzuhalten.
Deutschland darf sich nicht an einer Diskussion über eine flexiblere Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts beteiligen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag (Drucksache 15/3719) die Bundesregierung aufgefordert, am bestehenden Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt festzuhalten und eine Änderung abzulehnen, wie dies auch die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank fordern. So sieht die Bundesbank in den Vorschlägen der EU-Kommission eine Schwächung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der die Rahmenbedingungen für die Geldpolitik verschlechtern würde. Der Stabilitätspakt hat kein Ausgestaltungsproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.
Die Bundesregierung verletzt den Stabilitätspakt nunmehr im dritten Jahr hintereinander, weil sie zu den notwendigen Konsolidierungsanstrengungen nicht bereit war. Sie zeigt damit mangelnde Vertragstreue. Bereits heute sind negative Signalwirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten nicht auszuschließen.
Die Bundesregierung muss alles tun, um 2005 endlich wieder die jährliche Neuverschuldung unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken. Hierzu müssen die notwendigen Einsparanstrengungen im Bundeshaushalt 2005 erfolgen und endlich durchgreifende Reformmaßnahmen für eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Politik angegangen werden.
michael.meister@bundestag.de