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Aus liberaler Sicht sind die gesetzlichen differenzierten Reaktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts und die repressiven Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bei Verfehlungen von Kindern ausreichend. Im vergangenen Mai hat der Bundesrat eine Initiative zur Verschärfung des Jugendstrafrechts gestartet. Hier ist allein die Erweiterung der Strafmöglichkeiten um ein Fahrverbot auch für Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden, erwägenswert, da die Heranwachsenden und Jugendlichen empfindlich getroffen würden, nämlich in ihrer Mobilität und ihrem Geltungsstreben innerhalb der Gruppe („Ohne Mofa nix los“). Die Erhöhung der Jugendstrafe um fünf auf 15 Jahre lehne ich ab, da für einen jungen Menschen im subjektiven Empfinden jedes einzelne Lebensjahr weitaus stärker ins Gewicht fällt als bei einem Erwachsenen.
Entscheidend für die Wirksamkeit von Strafe ist die zügige Verfolgung. Nach Möglichkeit sollte die Strafe der Straftat „auf dem Fuße“ folgen, und zwar sowohl die Verhandlung mit anschließendem Urteil als auch der Vollzug an sich, damit der Jugendliche möglichst schnell mit dieser Lebensepisode abschließen kann und sich nicht das Gefühl einschleicht, rechtswidriges Verhalten bliebe ohne staatliche Reaktion.
Besonderen Erfolg bei der Heranführung von Jugendlichen an ein straffreies Leben hat die Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Amtsgericht unter einem Dach, wie es in Baden-Württemberg im Stuttgarter „Haus des Jugendrechts“ beispielhaft verwirklicht ist. In Baden-Württemberg sollen die Erfahrungen der besseren Kooperation jetzt landesweit umgesetzt werden.
Die höheren Kosten, die eine solche Kooperation jedenfalls in der Anfangsphase verursachen, sind eine gute Investition in eine straffreie Zukunft unserer Kinder.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 01. Februar 2005