> Debatte > Antidiskriminierungsgesetz
Die aktuelle Ausgabe von Blickpunkt Bundestag liegt jetzt vor. Sie können sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen. Blickpunkt Bundestag können Sie auch abonnieren. Mehr dazu unter „Abo“.
Wählen:
Zur Demokratie? Bitte folgen! GLASKLAR „Wählen“
besucht eine Schülerpartei, berichtet von Olena aus der
Ukraine und bittet zur großen Lagebesprechung. Mit jeder Menge
Infos über das Wahlsystem, den Wahlkampf und Wahlen in aller
Welt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Heinrich L. Kolb, FDP
Ich stelle zunächst mit aller Deutlichkeit fest, dass sich die FDP, wie schon bisher, auch in Zukunft gegen Intoleranz und Diskriminierung stellt. Das schließt gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen ein, unabhängig von ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Die FDP tritt daher für eine zügige Umsetzung der geltenden EU-Richtlinien in deutsches Recht ein.
Was die Bundesregierung allerdings als Gesetzentwurf vorgelegt hat, schießt nicht nur über das Ziel hinaus, sondern birgt die große Gefahr, alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Hinzu kommen eine Bevormundung der Bürger, eine ausufernde Bürokratie und die Gefahr einer Umwälzung unserer Rechtsordnung.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Unterstützung potenziell Benachteiligter durch so genannte Antidiskriminierungsverbände vor, mit der Möglichkeit, Forderungen auf Schadensersatz oder Entschädigung an diese Verbände abzutreten. Dies ist moderner Ablasshandel in Sachen Antidiskriminierung. Noch gravierender ist die vorgesehene Umkehr der Beweislast schon bei vermuteter Benachteiligung. Hier wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzentwurfes sieht Sanktionen vor, die bei Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz auf den Arbeitgeber zukommen, und zwar auch dann, wenn nicht er selbst, sondern einer seiner Mitarbeiter dagegen verstoßen hat. So wird das Haftungsrisiko erheblich ausgeweitet, was für kleine und mittlere Unternehmen existenzgefährdend ist. Überdies sollen die Gewerkschaften die Befugnis erhalten, auch gegen den Willen potenziell Betroffener vor Gericht zu ziehen. Dies ist eine Entmündigung der Arbeitnehmer.
Die vorgesehene Schaffung einer neuen Antidiskriminierungsstelle spricht dem geplanten Bürokratieabbau Hohn.
Antidiskriminierung lässt sich nicht per Gesetz verordnen, sondern muss als gesamtgesellschaftliches Problem gelöst werden. Dazu bedarf es einer Bewusstseinsveränderung und keiner Bevormundung.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 08. März 2005
E-Mail:
heinrich.kolb@bundestag.de
Webseite:
www.heinrich-kolb.de