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Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist der Anteil an Zweitstimmen je Partei. Zur Berechnung der Sitzverteilung wird das so genannte Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet. Danach werden die zu vergebenden Sitze mit der Zahl der Zweitstimmen je Partei multipliziert und anschließend durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen dividiert. Die so berechneten ganzen Zahlen entsprechen den Sitzen der Partei. In einem zweiten Schritt werden die restlichen Sitze nach der Größenordnung der Nachkommastellen vergeben. Dann erfolgt die Verrechnung mit den errungenen Direktmandaten.
Ergebnisse der Parteien, die an der
Sperrklausel (5 Prozent) gescheitert sind (erzielte
Zweitstimmen)
Partei | Anzahl | Prozent |
---|---|---|
Offensive D | 3.338 | < 0,1 |
REP | 266.136 | 0,6 |
NPD | 748.593 | 1,6 |
Die Tierschutzpartei | 110.603 | 0,2 |
GRAUE | 198.601 | 0,4 |
PBC | 108.570 | 0,2 |
DIE FRAUEN | 27.497 | 0,1 |
FAMILIE | 191.842 | < 0,4 |
BüSo | 35.669 | 0,1 |
BP | 35.543 | 0,1 |
ZENTRUM | 4.010 | < 0,1 |
Deutschland | 9.643 | < 0,1 |
AGFG | 21.343 | < 0,1 |
APPD | 4.233 | < 0,1 |
50Plus | 10.536 | < 0,1 |
MLPD | 45.243 | 0,1 |
Die PARTEI | 10.379 | < 0,1 |
PSG | 15.620 | < 0,1 |
Pro DM | 10.269 | < 0,1 |
Quelle: Bundeswahlleiter
Grafiken: Karl-Heinz Döring
Erschienen am 12. Oktober 2005