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Das Verfahren der mathematischen Proportion (nach Sainte Laguë/Schepers)
Wie viele Mitglieder darf eine Bundestagsfraktion in einen Ausschuss und in andere Gremien des Parlaments entsenden? Um dies gerecht zu bestimmen, wird ein spezielles Rechenverfahren angewendet. Vorgeschlagen wurde es vom damaligen Leiter der Gruppe Datenverarbeitung in der Bundestagsverwaltung, Hans Schepers (*1928). Die Methode geht zurück auf den französischen Mathematiker Jean-André Sainte Laguë (1882–1959).
Das Verfahren stellt sicher, dass das Gewicht der einzelnen Fraktion in den Gremien ihrem Kräfteverhältnis im Bundestagsplenum entspricht. Um die Zahl der Sitze zu ermitteln, werden für jede Fraktion so genannte Rangmaßzahlen berechnet. Die Rangfolge dieser Vergleichszahlen entscheidet über die Zuteilung der Sitze.
Beispiel: In einem fiktiven Gremium werden 9 Sitze besetzt. Wie viele erhält Fraktion A?
Fraktion | Sitze | 1. Rangmaßzahl Faktor 0,5 |
2. Rangmaßzahl Faktor 1,5 |
3. Rangmaßzahl Faktor 2,5 |
usw. |
---|---|---|---|---|---|
A | 240 | 1,246 | 3,738 | 6,229 | usw. |
B | 210 | 1,424 | 4,271 | 7,119 | usw. |
C | 68 | 4,397 | 13,191 | 21,985 | usw. |
D | 45 | 6,644 | 19,933 | 33,222 | usw. |
E | 35 | 8,543 | 25,629 | 42,714 | usw. |
Erklärung: Der erste Sitz geht an Fraktion A, denn sie hat mit 1,246 die niedrigste Rangmaßzahl. Der zweite Sitz geht an Fraktion B. Mit der Rangmaßzahl 8,543 kommt Fraktion E an Position 9 in diesem Gremium gerade noch zum Zuge.
Erschienen am 12. Oktober 2005