> Dossier > Hartz IV im Bundestag
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Karl-Josef Laumann, CDU/CSU
Die CDU/CSU hat dem landläufig als Hartz IV bekannten Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Zu diesem Beschluss stehe ich. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Wahlperiode gefordert worden und stellt einen wichtigen Reformschritt auf dem Arbeitsmarkt dar.
Durch das neue Sozialgesetzbuch II (SGB II), in dem diese beiden Systeme nun verschmolzen werden, wird richtigerweise der Schwerpunkt auf die Wiedereingliederung der erwerbsfähigen Hilfebezieher in den Arbeitsmarkt gelegt und nicht mehr primär auf die Zahlung des Lebensunterhalts. Das oberste Ziel muss sein, die Betroffenen aus dem Transfersystem wieder herauszuführen, sei es durch bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, eine passgenaue Förderung bei der Eingliederung in Arbeit, eine intensivere Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner in den zuständigen Ämtern oder auch durch die unmissverständliche Androhung und Durchsetzung von Sanktionen, wenn der Hilfebedürftige die notwendigen Eigenbemühungen nicht leistet, insbesondere eine angebotene Arbeit ablehnt.
Es geht beim Arbeitslosengeld II wesentlich stärker als heute um die Betreuung der Hilfebedürftigen, das Fördern. Hier sind die Regelungen deutlich besser als in den heutigen Systemen. Den künftigen ALG-II-Beziehern stehen grundsätzlich sämtliche Maßnahmen des SGB III offen, die die Bundesagentur für Arbeit auch für Arbeitslosengeldbezieher zur Verfügung hat. Wichtig ist, dass dieser Teil der Neuregelung auch wirklich umgesetzt wird und sich die Bundesagentur für Arbeit nicht nur auf die pünktliche Auszahlung der passiven Leistungen konzentriert.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 18. Oktober 2004