> Dossier > Hartz IV im Bundestag
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Hartz I und II: Mit den Gesetzespaketen Hartz I und II, die am 1. Januar 2003 in Kraft traten, hat die Umsetzung der Reformvorschläge begonnen: Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen, Job-Center, Mini-Jobs und die umgehende Meldepflicht bei Kündigungen bieten seither neue Wege in die Beschäftigung. Das Konzept der Ich-AG sieht vor, Arbeitslosen durch Existenzgründungszuschüsse den Sprung in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Im ersten Jahr erhalten sie monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 und im dritten Jahr 240 Euro. Für die Ich-AG gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 25.000 Euro. Ab 1. Januar 2005 wird die Förderung von einer Tragfähigkeitsbescheinigung zum Beispiel durch die IHK abhängig gemacht. Mini-Jobs sind seit dem 1. April 2003 auch im Nebenerwerb zulässig und für den Arbeitnehmer bis zur Grenze von 400 Euro steuer- und abgabenfrei.
Hartz III: Das seit Anfang 2004 geltende Gesetz regelt den Umbau der früheren Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen und wettbewerbsorientierten Dienstleistungsunternehmen. Es soll sich auf seine Kernaufgaben wie die Arbeitsvermittlung konzentrieren.
Hartz IV: Dieses im Dezember 2003 beschlossene Gesetz tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft. Es führt das Arbeitslosengeld II (ALG II) ein. Es handelt sich dabei um eine individuell ermittelte, aus Steuern finanzierte Grundsicherung für Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Ihnen sollen verbesserte Möglichkeiten, etwas hinzuzuverdienen, Anreize zur Annahme einer Arbeit geben, die auch geringfügig entlohnt wird. ALG II erhalten nur Personen, deren Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Zugleich soll die Qualifizierung und Vermittlung der Betroffenen verbessert werden – künftig soll ein Fallmanager statt 400 nur noch 75 Jobsuchende als persönlicher Ansprechpartner beraten.
Erschienen am 18. Oktober 2004