> Dossier > Petitionsausschuss
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Das Petitionsrecht ist seit über 55 Jahren ein Stück gelebte Demokratie in Deutschland. Aus diesem Grund hat der Petitionsausschuss eine wichtige Rolle innerhalb des parlamentarischen Systems. Hier ist die zentrale Anlaufstelle für Sorgen, Nöte und Anregungen der Menschen in unserem Land. Hier können die Abgeordneten vermittelnd eingreifen, wenn es Probleme mit Bundesbehörden gibt. Hier können auch Lücken in der Gesetzgebung entdeckt und deren Schließungen in den parlamentarischen Prozess eingespeist werden.
Mit jeder eingehenden Petition kommt ein neuer Erkenntnisfortschritt hinzu. Die Kolleginnen und Kollegen entwickeln mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Mischung aus Feingefühl und Fachkenntnis, die sie erkennen lässt, was im Interesse des Petenten möglich ist. Im Vergleich zum „Ombudsmann“ in anderen Ländern hat der Petitionsausschuss einen wesentlichen Vorteil: Er ist kein Einzelkämpfer. Er verfügt über vielfältige fachliche Kompetenz und Lebenserfahrung. Vor allem aber: Er ist Teil der Gesetzgebung. Keine Petition ist vergebens. Sie gibt ein anschauliches Zeichen dafür, ob und wie Gesetze funktionieren und ob und wie sie eventuell nachgebessert werden müssen. Wir sind sozusagen das Korrektiv.
Auch im Umgang mit Bundesbehörden haben wir wirksame Instrumente. Wir können die Petition überweisen, um auf das Anliegen aufmerksam zu machen. Wir können die Bundesregierung mit Material versorgen, damit sie das Anliegen in die Vorbereitung künftiger Gesetzentwürfe mit einbezieht. Wir können die Petition der Bundesregierung „zur Erwägung“ übersenden, wenn wir der Meinung sind, dass sie diesen Fall noch einmal überprüfen sollte. Und wir können auf der höchsten Stufe der Eskalationsleiter die Petition „zur Berücksichtigung“ übergeben, wenn wir Abhilfe für unbedingt notwendig halten. Daneben können wir aber auch Staatssekretäre und Minister „einladen“, um ihnen deutlich vor Augen zu führen, wie wichtig uns das jeweilige Anliegen ist. Ich möchte jeden ermutigen, von seinem Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Wir werden sein Anliegen sorgfältig prüfen.
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Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 15. Dezember 2004