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September 03/1998
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Abgeordnete verlangen Diskussion über Biomedizin-Übereinkommen

(re) Die Bundesregierung soll die Unterzeichnung des Menschenrechtsübereinkommens des Europarats zur Biomedizin nicht übereilen und sich Zeit für eine ausführliche öffentliche Diskussion nehmen, die den Sorgen, Einwänden und Bedenken der Betroffenen und ihrer Organisationen Rechnung trägt. Dies verlangen 155 Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. in einem Antrag (13/11241). "In Fragen der Menschenwürde darf es keinen die Meinungsbildung abschneidenden Zeitdruck geben", heißt es darin. Der Bundestag müsse sich vor Zeichnung der Konvention "ausgiebig" mit ihr befassen können. Dies habe "angesichts der weitreichenden Auswirkungen auf unser Menschenbild und auf gesellschaftliche Wertvorstellungen mit besonderer Intensität und Sorgfalt zu erfolgen", verlangen die Antragsteller.
Die Entscheidung über eine Unterzeichnung solle erst getroffen werden, wenn die angekündigten Zusatzprotokolle vorliegen und individuelle Klagemöglichkeiten gegen Verletzungen des Übereinkommen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeführt wurden.Das Übereinkommen berühre unveräußerliche Grundrechte, betonen die Abgeordneten. Sie weisen mit Nachdruck eine Ethik zurück, die von Nützlichkeitserwägungen geleitete Unterscheidungen der Wertigkeit menschlichen Lebens vornimmt und zwischen "Menschen", "menschlichen Wesen" und "Personen" differenziert.
Vor dem Hintergrund verbrecherischer Menschenversuche, der Willkür von "Euthanasie" an Behinderten und Kranken, Rassenwahn und Erbgesundheitsgesetzen des Nazi-Regimes trage Deutschland eine besondere Verantwortung.
Einwilligungsunfähige Menschen dürften nicht für Forschungs- und Verwertungsinteressen mißbraucht und ihre Würde und Integrität nicht gemeinschafts- und fremdnützigen Interessen geopfert werden. Die Grundsätze und die im Übereinkommen enthaltenen Rechte unterschreiten nach Meinung der Abgeordneten immer noch erheblich ethische Standards deutschen Rechts. Das höhere Schutzniveau - wie im Embryonenschutzgesetz - werde dauerhaft kaum zu halten sein, wenn die Bundesrepublik eine Konvention mit niedrigerem Schutzniveau unterzeichne.
Die im Übereinkommen enthaltenen Rechte widersprächen außerdem in einigen Aspekten dem Menschenbild des Grundgesetzes und verbesserten nicht im geforderten Ausmaß den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte.
Eine Nichtunterzeichnung zum jetzigen Zeitpunkt würde die deutsche Verhandlungsposition in der Sache stärken, so die Antragsteller. Mit der Unterzeichnung entstünde dagegen die paradoxe Situation, daß bei der Erarbeitung der Protokolle jede deutsche Initiative für hohe Schutzstandards durch die vorherige grundsätzliche Anerkennung der unscharfen Formulierungen des Konventionstextes geschwächt wäre.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803062a
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