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Dezember 06/1998
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Mehrheit ist für "Lex Naumann"

(in) Nicht mehr nur ausschließlich Mitglieder des Bundestages sollen künftig Parlamentarische Staatssekretäre werden dürfen. Dafür hat sich der Bundestag am 10. Dezember ausgesprochen. Er entsprach damit einer Beschlußempfehlung des Innenausschusses (14/150), einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (14/30) anzunehmen. Im Ausschuß hatten die Sozialdemokraten zuvor erklärt, der Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Im Einzelfall müsse die Möglichkeit bestehen, einen Spezialisten für besondere Aufgaben zum Parlamentarischen Staatssekretär zu machen, auch wenn dieser dem Hohen Haus nicht angehöre.
Dies sei allerdings eine ausgesprochene Ausnahmeregelung, die in keinem Fall zur Regel werden solle. Im Bezug auf den Kulturbereich stellte die Fraktion fest, aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands und der Kulturhoheit der Länder habe Michael Naumann kein Bundesminister für Kulturpolitik werden können. Er sei aber auch kein Beamter, sondern Politiker. Daher habe sich die Koalition dafür entschieden, eine gesetzlich verankerte Möglichkeit zu schaffen, auch Nichtmitglieder des Bundestages zu Parlamentarischen Staatssekretären ernennen zu können. Für Bündnis 90/Die Grünen ist es nach eigenen Angaben besonders wichtig, die Kulturpolitik auf Bundesebene aufzuwerten. Dies geschehe unter anderem auch, indem Naumann nicht nur zu einem Kulturbeauftragten, sondern zum Parlamentarischen Staatssekretär oder Staatsminister für Kulturpolitik ernannt werde. Zudem hoffen die Bündnisgrünen, daß das neugeschaffene Amt für Kultur nicht nur dazu da ist, schöne Worte von sich zu geben, sondern auch verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen. Die PDS sieht auch unabhängig vom Fall Naumann in dieser Sache Reformbedarf. Sie ist ebenfalls der Ansicht, es müsse möglich sein, Experten auch ohne Mandat zum Staatsminister ernennen zu dürfen.
Die CDU/CSU betonte ihrerseits, es handle sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ausschließlich um ein Einzelfallgesetz für den neuen Mann der Regierung für Kulturpolitik. Für diesen Mann werde nun verzweifelt ein Titel gesucht, zumal er im Internet schon als "Staatsminister" auftrete. Der Titel eines Bundesbeauftragten reiche Naumann offensichtlich nicht aus, so die Unionsfraktion, er bevorzuge vielmehr den "klangvolleren eines Staatsministers". Die CDU/CSU sei durchaus dafür, die Kulturpolitik auf Bundesebene zu stärken. Allerdings habe die Regierung mit der Schaffung der sogenannten Lex Naumann dem neuen Mann und seinem Ressort einen Bärendienst erwiesen: Dies zeige auch die kritische Berichterstattung der Presse zu diesem Thema. Außerdem seien die mit der Ernennung Naumanns verbundenen Kosten von der Koalition im Gesetzentwurf nicht ausreichend klar dargestellt worden. Als reizvoll und innovativ bezeichneten die Liberalen den Ansatz der Regierung, ein neues Amt für Kulturpolitik im Bund einzurichten. Allerdings sei nicht zu verstehen, warum dazu ausgerechnet das Gesetz über Parlamentarische Staatssekretäre geändert werden müsse. Der Sinn dieser Staatssekretäre liege doch gerade darin, aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Parlament eine enge Bindung zwischen Bundestag und Bundesregierung herzustellen. Sicher sei "Staatsminister ein hübscher Titel". Aber für das Amt und die Person sei die öffentliche Diskussion um die "Lex Naumann" sehr ungünstig gewesen. Eine Regelung im Bundesministergesetz wäre systematisch besser gewesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806037a
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