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Februar 01/1999
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Niedriglohnsektor weiter ausbauen

(as) Eine Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist notwendig. Dies konstatiert die CDU/CSU in ihrem vom Bundestag am 22. Januar an den Fachausschuß überwiesenen Antrag (14/290) und führt weiter aus, Ziel müsse es sein, unter genereller Beibehaltung des Instruments der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu mehr Beschäftigung, insbesondere im Niedriglohnsektor zu kommen.

Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, daß für schutzwürdige Personen auch in Zukunft ausreichender Versicherungsschutz besteht und die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme gesichert wird. In ihrem Papier hält die Fraktion fest, viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien im Niedriglohnbereich angesiedelt. Man brauche deshalb ein Gesamtkonzept, das die Voraussetzung für mehr Beschäftigung dort schafft. Oft seien die unteren Lohngruppen nicht besetzt. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, die "Wiedereingliederung von Arbeitslosenhilfebeziehern" in reguläre Beschäftigung auch durch "Erschließung zusätzlicher Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor", insbesondere im Dienstleistungssektor zu fördern.

Als arbeitsmarktpolitisches Instrument dafür die schlagen die Abgeordneten eine finanzielle Leistung für Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn vor. Es sei ein "Kombilohnmodell" als "Brücke" zu regulärer Beschäftigung zu entwickeln, das so konzipiert sein müsse, daß es für alle Beteiligten Anreize schaffe, Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor zu schaffen. Der gesamte Bereich von Niedriglohn- und Teilzeitbeschäftigung müsse umfassend neu gestaltet werden. Dazu brauche man einen fließenderen Übergang von den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen hin zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901018b
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