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April 03/1999
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EHEMALS VOLKSEIGENES VERMÖGEN

Zuordnung bis Jahresende abschließen

(wi) Den ostdeutschen Kommunen sollen bis Jahresende die ihnen zustehenden Vermögenswerte aus dem ehemals volkseigenen Vermögen im wesentlichen zugeordnet werden. Dies berichtete die Bundesregierung am 24. März im Wirtschaftsausschuß, als sie zu den zeitlichen, finanziellen und juristischen Dimensionen der Zuordnung solcher Vermögen Stellung nahm.

Die Kommunen sollen das Recht erhalten, bei den zuständigen Bundesbehörden bereits abgelehnte Anträge bis zum 31. Mai 1999 nochmals stellen zu können. Ihnen soll auch ein "angemessener Ausgleichsanspruch" für die zu ihren Lasten vorgenommenen sogenannten zuordnungswidrigen Privatisierungen der Treuhandanstalt oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) eingeräumt werden. Die Regierung will das Vermögenszuordnungsgesetz um eine "kommunalfreundliche" Regelung zur Kostenübernahme für Trennvermessungen bei zugeordneten Flächen ergänzen.

Nach Regierungsangaben hat die Zuordnungsgeschwindigkeit zugenommen. Die beim BvS­Präsidenten gestellten Kommunalisierungsanträge seien zu etwa 80 Prozent bearbeitet. Wie in der Vergangenheit werde auch künftig Kommunalisierungsanträgen der Kommunen, die wegen anstehender Investitionen dringlich seien, "höchste Priorität" eingeräumt.

Eine generelle Wiederaufnahme sämtlicher bereits abgeschlossener Zuordnungsverfahren widerspräche der Absicht, möglichst schnell Klarheit über Eigentumsverhältnisse an ehemals volkseigenem Vermögen zu schaffen. Zudem würde es unter dem Gesichtspunkt der Planungs­ und Rechtssicherheit überwiegend zu Lasten Dritter gehen, die teilweise bereits erhebliche Investitionen getätigt hätten. Die von den Kommunen beanspruchten, bestandskräftig abgelehnten Grundstücke seien inzwischen in der Regel Dritten bestandskräftig zugeordnet.

Über einen Antrag der PDS (14/17), das Vermögenszuordnungsgesetz und das Vermögenszuordnungsergänzungsgesetz zu novellieren, stimmte der mitberatende Wirtschaftsausschuß noch nicht ab.

Die SPD räumte ein, daß Kommunen im Osten bei der Zuordnung nicht besonders gut weggekommen seien. Durch das Handeln von Verwaltungen seien aber rechtlich verbindliche Tatbestände geschaffen worden. Die CDU/CSU erklärte, es sei nicht machbar, daß sämtliche Anträge nochmals überprüft würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903049b
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