Entschädigungen nicht absetzen(fi) Die PDSFraktion will ausschließen, daß die Zahlungen der Unternehmen an den geplanten Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter als Betriebsausgabe nach dem Einkommensteuergesetz gewinnmindernd abgezogen werden können. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (14/472) vorgelegt, den der Bundestag am 25. März zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen hat. Bisher sei vorgesehen, daß diese Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Dies darf nach Ansicht der Fraktion nicht hingenommen werden. Kosten, die im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit stünden, seien mit "Betriebsausgaben" nicht vereinbar und dürften steuerlich nicht geltend gemacht werden. 54 Jahre nach Kriegsende hätten sich deutsche Firmen entschlossen, auf internationalen Druck sowie aufgrund von Sammelklagen ehemaliger Zwangsarbeiter über eine noch zu gründende Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" nachzudenken, so die PDS. |