Deutscher Bundestag
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Mai 04/1999
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GESETZESINITIATIVE DES BUNDESRATES

Besonders gefährliche Hieb­ und Stichwaffen verbieten

(in) Besonders gefährliche Hieb­, Stich­ und Stoßwaffen sowie Wurfsterne möchte der Bundesrat verboten wissen. Die Länderkammer hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (14/763) vorgelegt.

Sie begründet ihren Vorstoß, das Waffengesetz zu ändern, unter anderem damit, das geltende Recht lasse den legalen Erwerb und Besitz von Faust­ und Butterflymessern zu. Diese würden aber, da leicht und verdeckt mitführbar, immer häufiger dazu eingesetzt, Straftaten zu begehen. Insbesondere bei gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Jugendlichen kämen sie verstärkt zur Anwendung. Es gebe deshalb keinen Grund, diese Art von Waffen weiterhin zu legalisieren.

Der Bundesrat spricht zudem von einem Mißbrauch des Taschenmesserprivilegs. Dieses sei ursprünglich unter anderem dazu gedacht gewesen, Personen gerecht zu werden, welche wegen einer Behinderung nicht mit beiden Händen arbeiten könnten. Deshalb sei eine Ausnahme von dem sehr weitgehenden Verbot einer Waffengesetzbestimmung zugelassen worden. Diese Vorschrift habe sich allerdings als Einfallstor für Messer herausgestellt, die nur zu Zwecken des Angriffs oder der Verteidigung eingesetzt würden. Auch von Wurfsternen gehen nach Ansicht der Länderkammer große Gefahren aus, da diese besonders heimtückische Waffen seien. Der Umstand, daß diese Waffen im Handel allgemein billiger angeboten würden als etwa Wurfmesser, setze die Hemmschwelle für ihren Einsatz trotz eines damit verbundenen Verlustrisikos deutlich herab. Wurfsterne, so die Initiatoren weiter, befänden sich in großer Zahl in den Händen junger Erwachsener, Jugendlicher oder sogar von Kindern. Bei diesem Personenkreis bestehe neben der Gefahr einer vorsätzlichen Verwendung dieser Waffen auch ein besonders hohes Risiko eines leichtfertigen Umgangs damit. Die Bundesregierung machte inzwischen in ihrer Stellungnahme zu dem Anliegen deutlich, sie teile dessen Zielrichtung angesichts der steigenden Gewaltbereitschaft bei Auseinandersetzungen gerade unter Jugendlichen. Erforderlich sei deshalb ein Signal im Waffenrecht. Da sie jedoch ihrerseits eine umfassende Neuregelung des Waffengesetzes vorbereite, schlägt sie vor, in die Diskussion dieses Entwurfs auch die Initiative des Bundesrates einzubeziehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904032b
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