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Mai 04/1999
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Strafpraxis darf Taxifahrer nicht "kriminalisieren"

(re) Die sich nach Auffassung der PDS­Fraktion aus der faktischen Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 ergebenden politischen und sozialen Konflikte seien "gänzlich ungeeignet", auf "dem Rücken privater und öffentlicher Dienstleister" im Personenbeförderungsbereich ausgetragen zu werden und diese zu "kriminalisieren". So heißt es in einem Antrag (14/668) der Abgeordneten. Danach fordert die PDS, die Rechtslage wiederherzustellen, wie sie vor Inkrafttreten der Änderungen des Ausländergesetzes (AuslG) durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 bestanden hat.

Die Änderungen hätten, so die PDS­Fraktion, entgegen der eigentlichen gesetzgeberischen Konzeption, organisierte Schleusergruppen zu bekämpfen, "in erster Linie zu einer Kriminalisierung von Taxifahrern" geführt. Ursache sei der zu breite Auslegungsspielraum. Seit Inkrafttreten der Bestimmungen gebe es vermehrt Verurteilungen der genannten Berufsgruppe. Um sich nicht dem Verdacht einer Straftat auszusetzen, sehen sich zum Beispiel Taxifahrer in grenznahen Gebieten gezwungen, "ausländisch aussehende" Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu befördern. Die Abgeordneten verweisen in der Begründung ihres Antrages zudem auf den "unlösbaren" Konflikt der genannten Berufsgruppe zwischen "drohender" Strafbarkeit einerseits und bestehender Beförderungspflicht andererseits.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904034c
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