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Mai 04/1999
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FINANZAUSGLEICHSGESETZ GEÄNDERT

Weiterhin Bundeshilfen für Bremen und das Saarland

(fi) Der Bundestag hat am 23. April einer weiteren Unterstützung Bremens und des Saarlandes zugestimmt, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (14/487) annahm. Er folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses (14/812) vom 21. April.

Die Bundesregierung hatte im Ausschuß berichtet, eine Bund­Länder­Arbeitsgruppe sei einvernehmlich zum Ergebnis gekommen, daß sich beide Länder nach der ersten Sanierungsphase von 1994 bis 1998 noch in einer Haushaltsnotlage befänden. Die Bundesregierung erwarte, daß beide Länder nach Abschluß des bis 2004 verlängerten Sanierungszeitraums in der Lage sind, verfassungsgemäße Haushalte vorzulegen und die Sanierung damit abgeschlossen sei.

Bremen und das Saarland erhalten von 1999 bis 2004 abschließend Sonder­Bundesergänzungszuweisungen zur Haushaltsstabilisierung, Bremen 7,7 Milliarden DM und das Saarland 5 Milliarden DM. Die Mittel werden degressiv ausgezahlt und müssen direkt zur Schuldentilgung verwendet werden.

Verabschiedet wurde im Rahmen dieses Gesetzes auch eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Darin werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß den kommunalen Spitzenverbänden und den Gemeinden die Tabellensätze der Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes "unter Beachtung der Vorschriften zur Wahrung des Statistikgeheimnisses" zur Verfügung gestellt werden können. Sie sollen damit den Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer überprüfen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904041b
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