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Mai 04/1999
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ANTRAG VON SPD UND BÜNDNISGRÜNEN

Bau von Kernkraftwerken in der Ukraine nicht fördern

(um) Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung soll für den Weiterbau von Atomkraftwerken in der Ukraine keine Kredite mehr bereitstellen. Außerdem soll die Ukraine beim Aufbau einer effizienten und sicheren Energieversorgung ohne Atomkraft unterstützt werden. Das fordern SPD und Bündnisgrüne in einem Antrag (14/795). Die Regierung soll ihr Abstimmungsverhalten bei Beratungen in der Bank danach ausrichten.

Neben diesem Antrag hat der Bundestag am 22. April auch Anträge der CDU/CSU (14/819) und der PDS (14/708) zur Beratung an den Umweltausschuß überwiesen. Die CDU/CSU begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission um eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit mit der Ukraine. Sie fordert die Regierung auf, den deutschen Beitrag zur Entschärfung der Sicherheitslage für die Ukraine und für ganz Europa zu leisten. 80 Prozent der Bauleistungen der beiden bereits gebauten Ersatzreaktoren seien erbracht.

Projekt nicht gefährden

Kurz vor der Fertigstellung dürfe Deutschland das internationale Projekt nicht gefährden, so die Union. Die beiden Ersatzreaktoren sollen die Schließung des Kernkraftwerks Tschernobyl bis zum Jahr 2000 ermöglichen. Die frühere Umweltministerin Merkel habe gegenüber den führenden Industrienationen (G 7) 23,6 Millionen US­Dollar an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung für den Sarkophag­Fonds des Unfallreaktors von Tschernobyl zugesagt. Dieser Betrag sowie der deutsche Anteil am EU­Beitrag ergäben insgesamt über 52 Millionen Dollar.

Die Ukraine soll 50 Millionen Dollar für den Sarkophag sowie weitere 100 Millionen Dollar für "begleitende Maßnahmen" in Tschernobyl aufbringen. Die Sanierung des Sarkophags koste über 750 Millionen Dollar, die das Land nur mit internationaler Hilfe aufbringen könne. Dagegen verlangt die PDS, daß die Bank keine Mittel zur Verfügung stellt, um die Reaktoren Chmelnizki 2 (K2) und Riwne 4 (R4) in der Ukraine fertigzustellen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, daß die Mittel statt dessen zur Modernisierung der ukrainischen Energiewirtschaft umgeschichtet werden.

Die PDS erinnert daran, als Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hätten die G 7 und die Ukraine 1995 ein "Memorandum of Understanding" unterzeichnet. Darin hätten sich die G 7 bereit erklärt, das Energiedefizit, das die Abschaltung von Tschernobyl hinterlassen würde, zu finanzieren.

Die Fertigstellung der Reaktoren, so die Abgeordneten weiter, sei dabei die ökonomisch schlechteste von zahlreichen Alternativen, die in der Übereinkunft genannt worden seien. Als Alternative zur Fertigstellung von K2/R4 biete sich der Bau eines Gasturbinenkraftwerks an.

Sicherheit verbessern

Die SPD hielt es am 21. April im Umweltausschuß für sinnvoll, daß die EU und die Bundesregierung der Ukraine raten sollten, alternative Energien zu unterstützen. Allerdings müßten Probleme der Entsorgung und des Strahlenschutzes sowie der Sicherheit der bestehenden Anlagen angegangen werden, argumentierte die Fraktion anläßlich der Beratung eines Vorschlags der Europäischen Kommission über Direktiven für die Aushandlung eines Abkommens über kerntechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Ukraine (Rats­Dok. Nr. 14221/98).

Die CDU/CSU begrüßte das Vorhaben der EU, die kerntechnische Entwicklung in der Ukraine verantwortlich zu begleiten und für bessere Sicherheit zu sorgen. Es gehe nicht an, der Ukraine zu raten, den eingeschlagenen Weg auf halber Strecke zu verlassen. Nach Ansicht der Bündnisgrünen ist die kerntechnische Förderung nicht auf Betreiben der Ukraine zustande gekommen. Rund 90 Prozent der Bevölkerung seien gegen den weiteren Kernenergie­Ausbau. Für Union und F.D.P. greifen die Forderungen von SPD und Bündnisgrünen, die Kernenergie­Förderung in der Ukraine zugunsten der Förderung anderer Energiearten zu beenden, in die Angelegenheiten eines souveränen Staates ein. Dem wurde entgegengehalten, daß die radioaktive Verseuchung durch den Tschernobyl­Unfall keine Rücksicht auf souveräne Staaten genommen habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904051a
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