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Mai 05/1999
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Europäisches Forum des Informationsaustausches

Reichstagsgebäude

Die Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlamentes (COSAC – "Conférence des Organes spécialisés en Affaires communautaires") kommt vom 31. Mai bis zum 1. Juni 1999 als erste internationale Konferenz im umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin zusammen. Auf der Tagesordnung der XX. COSAC stehen u.a. die Diskussion über die institutionelle Reform im Anschluß an den Amsterdamer Vertrag und die Handelsbeziehungen der Europäischen Union zu den USA, Lateinamerika und den Asean­Staaten. Friedbert Pflüger, der Vorsitzende des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag, und Willi Stächele, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union im Bundesrat, werden die COSAC, die zum zweiten Mal in Deutschland stattfindet, eröffnen.

Die Gründung der COSAC am 16./17. November 1989 in Paris ging auf den Beschluß der Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zurück, die Rolle der nationalen Parlamente im Beschlußfassungsprozeß der Gemeinschaft zu stärken und die verschiedenen Ausschüsse, die innerhalb der nationalen Parlamente auf europäische Angelegenheiten spezialisiert sind, zusammenzubringen. Zweimal jährlich kam die COSAC seitdem in dem Land zusammen, das die EU­Ratspräsidentschaft innehat.

Friedbert Pflüger, CDU/CSU

Die Tagesordnung der COSAC wird vom Gastgeberparlament in Zusammenarbeit mit dem vorigen (Österreich) und dem nächsten Gastgeberparlament (Finnland) sowie im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament vorbereitet. Die Schwerpunkte der Arbeiten orientieren sich generell an den Schwerpunkten der laufenden Ratspräsidentschaft. Sie greifen aber auch Themen auf, die aus dem eigenen Kreis vorgeschlagen werden. Bei der XI. COSAC, am 24./25. Oktober 1994 in Bonn ging es beispielsweise um die Themen: Innere Sicherheit/Europol, Europäischer Umweltschutz, Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und Ratifizierung der Beitrittsverträge mit Österreich, Finnland und Schweden.

Nach der Geschäftsordnung der COSAC können an den Tagungen höchstens sechs Parlamentarier aus jedem EU­Mitgliedstaat und sechs Mitglieder des Europäischen Parlaments teilnehmen. Damit sollten von vornherein die Kosten für den Veranstalter, aber auch für die entsendenden Parlamente begrenzt werden. In den Fällen, in denen die nationalen Parlamente aus zwei Kammern bestehen (Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Spanien, Vereinigtes Königreich), werden die Teilnehmer in aller Regel im Verhältnis von drei zu drei von den Europaausschüssen beider Häuser benannt. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland haben sich der Bundestag und der Bundesrat darauf verständigt, daß die deutschen Teilnehmer von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes im Verhältnis von vier zu zwei benannt werden. Darüber hinaus dürfen jeweils drei Vertreter der beitrittswilligen Staaten aus Ost­ und Mitteleuropa als Beobachter an der Konferenz teilnehmen. In Berlin haben diese Beobachter erstmals volles Rederecht zu allen Punkten der Tagesordnung.

Seit die COSAC vor zehn Jahren als Forum des parlamentarischen Austausches über die Europapolitik gegründet wurde, hat sie sich zu einem wichtigen Instrument und meinungsbildenden Gremium in der europapolitischen Zusammenarbeit der Parlamente entwickelt. Im Rahmen des dem Amsterdamer Vertrag beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union haben sich die Regierungen der Mitgliedstaaten darauf verständigt, die COSAC auf Vertragsebene zu heben und in institutioneller Hinsicht aufzuwerten.

(Einen ausführlichen Bericht über die XX. COSAC im Berliner Reichstagsgebäude finden Sie in der nächsten Ausgabe von Blickpunkt Bundestag.)

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905016
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