VERSORGUNG Ausgaben steigen um 610 Millionen DM(hh) Ohne Änderungen passierte der Einzelplan für die Versorgung die parlamentarischen Beratungen. Erstmals ist darin die Versorgung der Beamten und Richter gemäß den Einzelplänen aufgelistet. Damit soll der Haushaltsplan transparenter werden, und jedem Ressort wird deutlich, mit welchen finanziellen Belastungen in der Zukunft gerechnet werden muß. Die Gesamteinnahmen für das Jahr 1999 werden um 201,8 Millionen DM höher sein als im Vorjahr. Demgegenüber steigen im selben Zeitraum die Gesamtausgaben um 610 Millionen DM. Den größten Etatposten machen bei den Ausgaben die Personalkosten mit 12,14 Milliarden DM (1998: 12,05 Milliarden DM) aus. Zuweisungen und Zuschüsse sind mit 4,68 Milliarden DM (4,15 Milliarden DM) etatisiert. Investitionen sind wieder nicht vorgesehen. Für die Versorgung der Bundeswehrsoldaten und ihrer Hinterbliebenen sollen 5,91 Milliarden DM (5,82 Milliarden DM) bereitstehen. Die Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen ist mit 1,47 Milliarden DM (1,64 Milliarden DM) im Haushalt 1999 angegeben. Für die Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen sind 2,29 Milliarden DM (2,48 Milliarden DM) bereitgestellt.
Für Leistungen nach dem Anspruchs und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet werden 1999 2,99 Milliarden DM (2,35 Milliarden DM) ausgegeben. |