Blickpunkt Bundestag
Mai 05/1999
Berichtigung(in) Im Bericht "Effektive Kontrolle der Nachrichtendienste sichern" (Blickpunkt 3/99, S. 37) wurde irrtümlich berichtet, der Gesetzentwurf zur Änderung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes betreffe auch die Kommission nach Artikel 10 des Grundgesetzes (G 10). Richtig ist, daß nur das Recht des G10Gremiums davon betroffen ist. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905038b