Allen Versicherten Wahlmöglichkeit geben(ge) Mit dem Ziel, Engpässe in der medizinischen Versorgung und einen "unverantwortlichen Qualitätsverlust" zu vermeiden sowie Benachteiligungen für Versicherte aufzuheben, wollen CDU/CSU (14/886) und F.D.P. (14/884) das Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ändern. Beide Gesetzentwürfe überwies der Bundestag am 4. Mai an den Fachausschuß. Die Freien Demokraten erklären in ihrem Papier, durch die im Solidaritätsstärkungsgesetz vorgesehene Regelung, daß die Vergütungen im Jahr 1999 nicht stärker steigen dürfen als die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder im Jahr 1998, ergäben sich Engpässe für die medizinische Versorgung. Es sei damit zu rechnen, daß die Grundlohnentwicklung 1999 aufgrund höherer Tarifabschlüsse über der Entwicklung des Vorjahres liegen werde und damit auch die Einnahmen der GKV. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser seien mit Tarifabschlüssen konfrontiert, die deutlich über der zugebilligten Steigerungsrate der Vergütungen lägen. Die Liberalen schlagen deshalb vor, bei der Berechnung der maximalen Höhe der Vergütungsanpassungen für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser die tatsächliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied im Jahr 1999 anstelle der vorausgeschätzten zugrunde zu legen. Abweichungen gegenüber der prognostizierten Veränderungs sollen im Folgejahr ausgeglichen werden. Die CDU/CSU will die von der Koalition durch das GKVSolidaritätsstärkungsgesetz zum 1. Januar 1999 abgeschaffte Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung für Pflichtversicherte wieder einführen und allen Versicherten zur Verfügung stellen. Sie hält fest, die Änderung der Koalition habe zu einer nicht zu vertretenden Benachteiligung für Zehntausende von Versicherten geführt. Private Zusatzverträge würden wertlos. Zudem sollte die unterschiedliche Behandlung von freiwilligen Mitgliedern und Pflichtversicherten – "wo immer möglich" – abgebaut werden. |