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Juli 06/1999
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Qualitätssicherung richterlicher Arbeit

(re) Im Interesse der langfristigen Qualitätssicherung der richterlichen Arbeit in den neuen Bundesländern fordert der Bundesrat die Verlängerung der Geltungsdauer des Rechtspflege­Anpassungsgesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (14/1124) vorgelegt. Dieser sieht vor, daß zukünftig zwei abgeordnete Richter an einer gerichtlichen Entscheidung mitwirken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906054e
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