Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 6/99 Inhaltsverzeichnis >
Juli 06/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANTRAG DER F.D.P.

Internationale Konventionzum Bodenschutz verlangt

(um) Die Bundesregierung soll gegenüber der UN­Generalversammlung darauf hinwirken, daß ein Entwurf für eine Bodenschutzkonvention entwickelt wird. Dies fordert die F.D.P.­Fraktion in einem Antrag (14/983).

Darin tritt sie für ein systematisches Boden­Monitoring, eine Koordination nationaler und internationaler Bodenschutzprogramme, einen wissenschaftlich­technischen Austausch und die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure bei der Entwicklung der Bodenschutzkonvention ein. Die Regierung solle der deutschen Öffentlichkeit vermitteln, in welch kurzer Zeit Böden durch menschliche Eingriffe zerstört werden und wie lange die Neubildung dauert. Ziel einer Konvention wäre der nachhaltige Umgang mit allen Arten von Böden, um alle Bodenfunktionen zu erhalten, heißt es in dem Antrag. Die Bewirtschaftungsformen sollten die Bodenfruchtbarkeit erhalten und fördern, um die Nahrungsmittelerzeugung zu gewährleisten und nachwachsende Rohstoffe zu liefern. Die Erosion von Bodensubstanz sollte soweit wie möglich verhindert werden. Besonderes Augenmerk muß nach Einschätzung der Fraktion auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Böden gerichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906069b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion