Bundesregierung und Rechnungshof entlastet(hh) Entlastung erteilt haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages am 8. September der früheren Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1997 (13/10378). Der Entlastung lag die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (14/1257) zugrunde. Mit der Entlastung wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen. Bei der Diskussion zum Entlastungsantrag im Haushaltsausschuss hatte die SPDFraktion darauf hingewiesen, dass die Schulden den finanzwirtschaftlichen Gestaltungsspielraum stark einschränken würden. Ebenfalls entlastet hat das Plenum am 9. September den Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 1998. Nach dem Entlastungsantrag (14/498) betrugen die Einnahmen 111.205,83 DM. Sie liegen damit um 5.205,83 DM höher als im Ansatz vorgesehen. Die Ausgaben liegen mit 125.174.051,34 DM um 2.595.294,04 DM unter dem Ansatz. Auch dieser Entlastung lag ein Beschluss des Haushaltsausschusses (14/1256) zugrunde. |